Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund seines Urteils vom 10. Juli 2008, AZ 14 C 1174/07k, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 8.682,88 EUR sA die Zwangsversteigerung der im Eigentum der Verpflichteten stehenden und mit Wohnungseigentum an drei Objekten verbundenen Miteigentumsanteile. Die Liegenschaftsanteile wurden einer Pfandgläubigerin um das Meistbot von 85.000 EUR zugeschlagen (Beschluss vom 18. August 2009). Zur Meistbotsverteilung m... mehr lesen...
Begründung: Nach durchgeführter Meistbotverteilungstagsatzung hat das Erstgericht aufgrund der Vorzugspfandrechte nach § 27 WEG 2002 der Wohnungseigentumsgemeinschaft ***** als Vorzugsposten zugewiesen wie folgt: Nach durchgeführter Meistbotverteilungstagsatzung hat das Erstgericht aufgrund der Vorzugspfandrechte nach Paragraph 27, WEG 2002 der Wohnungseigentumsgemeinschaft ***** als Vorzugsposten zugewiesen wie folgt: Exekutionstitel BG Bludenz zu 4 C 1525/06 a ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27EO §216
Rechtssatz: Wird eine nach § 27 WEG 2002 pfandrechtlich bevorrangt sichergestellte Forderung in einem Zwangsversteigerungsverfahren betrieben, so kommt neben den übrigen Exekutionskosten bei der Verteilung auch den Kosten der Schätzung der Rang der betriebenen Forderung zu. Entscheidungstexte 4 R 279/07w Entscheidungstext LG Feldkirch 27.11.2007 4 R ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege V untrennbar verbunden war. Zu TZ 7548/2006 wurde ihm die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung bis 18. 10. 2007 bewilligt. Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege römisch fünf unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §438ABGB §440GBG §29GBG §94 Abs1 Z1 BGBG §128WEG 2002 §27WEG 2002 §27 Abs2WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Ist der Bestand des Eigentumsrechts in einem Grundbuchsverfahren zu einem Zeitpunkt Vorfrage, zu dem um die Verbücherung bereits angesucht, diese aber noch nicht bewilligt ist, ist in richtigem Verständnis des § 29 GBG auf den Zustand der begehrten Erledigung abzustellen. Der Erwerber hat bereits durch die Präsentation sei... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 55.594,72 EUR = 765.000 S aus der Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Die betreffende Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden nur WEGem) meldete mit Schriftsatz ON 53 eine unter Anführung der jeweiligen Aktenzahlen in neun Einzelpositionen nach Kapital, Kosten und Zinsen näher aufgeschlüsselte Forderung von insgesamt 184.879,24 S Kapital, 176.189,47 S Kosten und 35... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner in dem mit Beschluss des Erstgerichts vom 9. 11. 2000 eröffneten Konkursverfahren war Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen, darunter der Wohnungen W 8 und W 27 in einem Wiener Wohnhaus. Die diesen Wohnungen entsprechenden Miteigentumsanteile sind im besten Pfandrang auf Grund Pfandurkunde vom 24. 10. 1996 mit einem Pfandrecht über EUR 784.866,61 zugunsten jener Bank belastet, die in der Folge gegen den erstinstanzlichen Beschluss rekurriert hat. Die... mehr lesen...
Begründung: Der Liegenschaftsanteil des Verpflichteten, mit dem Wohnungseigentum (bzw. die grundbücherlich angemerkte Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts) verbunden ist, wurde am 21. August 2001 dem Ersteher um das Meistbot von 323.000 S = 23.473,33 EUR zugeschlagen. Die betreibende Wohnungseigentümer-Gemeinschaft, zu deren Gunsten auf dem Anteil des Verpflichteten zu C-LNr. 35, 42, 51 und 54 Klagen gemäß § 13c WEG angemerkt und Pfandrechte zu C-LNr. 38 über 39.758,... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des Erstgerichtes vom 17.4.2002, 3 C 846/02g, zur Hereinbringung von € 1.361,67 samt Anhang die Zwangsversteigerung des *****Anteiles der Verpflichteten an der EZ ***** (BLNr 13, mit denen Wohnungseigentum an W 4 im Haus ***** untrennbar verbunden ist) zu bewilligen. Unter weiteres Vorbringen brachte sie vor, die Exekution "unter Vorlage der Exekutionstitel des BG Deutschlandsbe... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3WEG 1975 §13c Abs3WEG 1975 §13c Abs4WEG 1975 §13c Abs5WEG 2002 §27
Rechtssatz: Keine Verbesserbarkeit eines Zwangsversteigerungsantrages, dem die erforderlichen Titel nicht angeschlossen sind, wenn sich die betreibende Partei (Wohnungseigentümergemeinschaft) auf das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach §13c Abs3 bis 5 WEG 1975 bzw. jetzt §27 WEG 2002 beruht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z3WEG §13c Abs3WEG §13c Abs4WEG 2002 §27
Rechtssatz: Ein Vorzugspfandrecht entsteht jeweils nur für die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend ein konkretes Wohnungseigentumsobjekt gegenüber dessen Eigentümer. Die ordnungsgemäße Anmeldung von durch Vorzugspfandrechte besicherten Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Meistbotverteilung setzt die genaue Aufschlüsselung der auf die einzelnen Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11. Februar 2000 beim Erstgericht eingelangten Klage (AZ 2 C 126/00v) begehrte eine näher genannte Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden nur Gläubigerin, die nunmehrige Rechtsmittelwerberin) vom nun Verpflichteten als Beklagten die Zahlung von 47.419,50 S sA an offenen Betriebskosten für 1999 und beantragte die Anmerkung dieser Klage gemäß § 13c Abs 4 WEG 1975 bei den dem Beklagten gehörenden Anteilen der EZ ... B-LNr 7 (131/544stel Anteile, verbunde... mehr lesen...
Norm: WEG idF WRN 1999 §13c Abs3WEG idF WRN 1999 §13c Abs4WEG 2002 §27
Rechtssatz: Die in § 13c Abs 4 WEG vorgesehene Klagsanmerkung kann nicht gegen den Rechtsnachfolger des Beitragsschuldners im Miteigentum und Wohnungseigentum erfolgen. Der Beitragsschuldner muss im Zeitpunkt der Klage und des Antrags auf Klagsanmerkung (der Überreichung dieser Rechtsschutzanträge bei Gericht) noch grundbücherlicher Eigentümer des latent mit dem Vorzugspfand... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vorliegenden Revisionsrekurs, der vom Rekursgericht gemäß § 126 Abs 2 GBG iVm § 14 Abs 1 AußStrG für zulässig erklärt wurde, wird an den Obersten Gerichtshof die Frage herangetragen, ob die in § 13c Abs 4 WEG vorgesehene Klagsanmerkung auch gegen den Rechtsnachfolger des Beitragsschuldners im Mit- und Wohnungseigentum erfolgen kann. Zur Verdeutlichung des Rechtsproblems genügt der Hinweis, dass der auf Zahlung von S 49.977,77 sA belangte Beklagte (wovon ange... mehr lesen...
Norm: WEG idF WRN 1999 §13c Abs3WEG idF WRN 1999 §13c Abs4WEG 2002 §27
Rechtssatz: Für die in § 13c Abs 4 WEG geforderte Geltendmachung des Vorzugspfandrechts (die Einklagung der privilegierten Forderung "samt dem Pfandrecht") reicht es aus, gestützt auf § 13c Abs 4 WEG die grundbücherliche Anmerkung der Klage beim Miteigentumsanteil des Beklagten zu beantragen. Eines in das Urteilsbegehren aufzunehmenden Zusatzes, dass bei Nichtzahlung Exekuti... mehr lesen...
Norm: WEG idF WRN 1999 §13c Abs3WEG idF WRN 1999 §13c Abs4WEG 2002 §27
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorzugspfandrecht ist in seinem Bestand weder von einer vertraglichen Einräumung abhängig noch von einer Eintragung im Grundbuch, abgesehen von der in § 13c Abs 4 WEG konzipierten Einschränkung. Damit ist der Eintragungsgrundsatz des Grundbuchs lückenlos durchbrochen. Entscheidungstexte 5 Ob 61/... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist auf Grund des Kaufvertrages vom 4.8.1978 Miteigentümerin zu 865/130922 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches S*****, womit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.54 im Haus I und an der Garage Nr.40 verbunden ist (bei ON 200 erliegender Grundbuchsauszug; B-LNR 217). Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin dieser Liegenschaft zu 792/130922 Anteilen (B-LNR 250), 5.844/130922 Anteilen (B-LNR 252) und 1252/130922 Anteilen (B-LNR 253) - w... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z6WEG §26 Abs2WEG §27ZPO §97
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 2 Z 7 WEG vorgesehene vereinfachte Zustellungsmöglichkeit ist etwas anderes als die in § 37 Abs 3 Z 6 MRG vorgesehene Möglichkeit, für namentlich bestimmte Parteien, deren Interessen nicht offenbar widerstreiten, von Amts wegen einen gemeinsamen Zustellbevollmächtigten unter sinngemäßer Anwendung des § 97 ZPO zu bestellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...