Norm
WEG idF WRN 1999 §13c Abs3Rechtssatz
Das gesetzliche Vorzugspfandrecht ist in seinem Bestand weder von einer vertraglichen Einräumung abhängig noch von einer Eintragung im Grundbuch, abgesehen von der in § 13c Abs 4 WEG konzipierten Einschränkung. Damit ist der Eintragungsgrundsatz des Grundbuchs lückenlos durchbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113378Im RIS seit
27.04.2000Zuletzt aktualisiert am
27.02.2013