Begründung: Die Revisionsrekurswerber wenden sich (inhaltlich nur) gegen die Entscheidung laut Pkt I. des rekursgerichtlichen Sachbeschlusses (Abweisung des Antrags auf Abberufung der Zwölftantragsgegnerin als Verwalterin wegen grober Pflichtverletzungen). Der Erstantragsteller sowie Viert- und Fünftantragsteller machen inhaltlich im Wesentlichen übereinstimmend eine aufzugreifende rechtliche Fehlbeurteilung des Rekursgerichts mit der sinngemäßen
Begründung: geltend, dass die Mit- ... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen im erstinstanzlichen Sachbeschluss war zunächst die I***** I***** GmbH Verwalterin der Liegenschaft. Am 18. 8. 2005 fasste die Mehrheit der Wohnungseigentümer den Beschluss auf Abberufung der bisherigen Verwalterin mit sofortiger Wirkung und Bestellung der M***** I***** GmbH zur neuen Verwalterin ab 1. 9. 2005. Die am 25. 7. 2005 gegründete Antragsgegnerin hat „ab 1. 9. 2005 oder erst ab 1. 6. 2006" (faktisch und eigenmächtig) die Liegenschaft v... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Der Zweitantragsgegner ist eingeantworteter Erbe nach dem am 11. 11. 2006 verstorbenen Dr. Alfred K*****, der auch zum Verwalter der Liegenschaft bestellt war. Im Jahr 2006 wurde ein Mehrheitsbeschluss von den Miteigentümern gefasst, womit das Honorar des Hausverwalters jährlich mit 0,18 % des Versicherungswerts der für das betreffende Jahr eingedeckten Feuerversicherung festgelegt wurde. A... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Objekts T***** in 5020 Salzburg, wobei die Antragstellerinnen zusammen über 30,8 % der Anteile verfügungsberechtigt sind. Im Jahr 1995 wurde der mit dem Immobilienbüro B***** GmbH bestehende Hausverwaltungsvertrag für das Haus T***** aufgekündigt. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses übernahm die Erstantragstellerin gemeinsam mit der Erstantragsgegnerin die Verwaltung der Liegenschaft. Dabei beschränkte s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) Dr. Zoltan N*****, vertreten durch Mag. Helmut Scheuch, Rechtsanwalt in Wien, 2.) Dr. Gabriele F*****, gegen die Antragsgegner 1.) Gebäudeverwaltung ***** K***** GmbH, *****, 2.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Wolfgang P*****, vertreten durch Prunbauer, Themmer & Toth, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Antragsgegnerin Ingrid A*****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin R***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Johann Etienne Korab, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1. Friedrich G*****, 2. Regine E****... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z6WEG 1975 §18 Abs1 Z3 Fall2WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Eine Abberufung des Verwalters nach § 13a Abs 1 Z 6 WEG 1975 setzt grundsätzlich dessen vorherige Bestellung voraus. Wenn der Antragsteller als Voraussetzung für sein Abberufungsbegehren nicht widerspruchsfrei behauptet, der Antragsgegner sei zum Verwalter bestellt worden, sind allfällige Pflichtverletzungen des Antrags... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist ausschließlich jener Entscheidungsteil, mit dem das Begehren des Antragstellers, die Erstantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen, abgewiesen wurde. Das Erstgericht begründete die Abweisung primär damit, die Erstantragsgegnerin sei zwar zur Verwalterin bestellt worden, habe jedoch nur geringfügige Fehlleistungen gesetzt und keineswegs ihre Pflichten als Verwalterin grob vernachlässigt. Darüber hinaus wies das Erstgericht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes Euro 10.000,-- übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss zulässig sei, weil keine Rechtsprechung des OGH zur Frage vorliege, „ob ein Verstoß gegen die Interessenwahrungs- und Informationspflicht bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, die auf Grund ursprünglicher Baumängel erforderlich werden, grun... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Verwalterin der im Alleineigentum der Komfort-Bau-Wohnungsgesellschaft mbH stehenden Liegenschaft EZ ***** mit den Häusern *****; die Antragsteller sind Wohnungseigentumsbewerber. Zu ihren Gunsten ist im Grundbuch die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG angemerkt. Die Antragsgegnerin ist Verwalterin der im Alleineigentum der Komfort-Bau-Wohnungsgesellschaft mbH stehenden Liegenschaft EZ ***** mit den Häusern *****; di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Abberufung der Erstantragsgegnerin als Verwalterin der Liegenschaft ***** über Antrag des Antragstellers gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG. In einem solchen Verfahren haben alle Mit- und Wohnungseigentümer sowie der Verwalter des Wohnungseigentums Parteistellung (RIS-Justiz RS0083116). Bei sonstiger Nichtigkeit sind sie nicht nur am Verfahren zu beteil... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §18 Abs1 Z3WEG 2002 §21 Abs3
Rechtssatz: Ob ausreichende
Gründe: vorliegen, den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG auf Antrag eines Miteigentümers abzuberufen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (WoBl 1992, 114/84 so schon 5 Ob 52/99d). Entscheidungstexte 5 Ob 83/99p Entscheidungstext OGH 13.04.19... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Pkt 1 der Entscheidung: Gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG und § 526 Abs 2 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Rekursgerichtes, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, nicht gebunden. Verneint er die Zulässigkeit des Rechtsmittels, kann sich die Entscheidung gemäß § 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 Satz 4 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 26, Absat... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §18 Abs1 Z3WEG 2002 §21 Abs3
Rechtssatz: Mehrere einzelne Pflichtverletzungen des Verwalters, die für sich allein betrachtet noch keine grobe Vernachlässigung der Verwalterpflichten darstellen, können bei einer Gesamtschau seine Abberufung rechtfertigen. Im Rahmen dieser Gesamtschau sind auch länger zurückliegende Vorfälle zu berücksichtigen, doch nimmt mit der Länge des Beobachtungszeitraums das Gewicht einer Häufung von Verwalt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein bestimmtes Verhalten des Verwalters als grobe Vernachlässigung seiner Pflichten zu werten ist, bietet wegen des dabei gebrauchten unbestimmten Gesetzesbegriffes "grob" einen gewissen Beurteilungsspielraum. So lange das Gericht zweiter Instanz seine Entscheidung innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes trifft, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor (5 Ob 1091/92, 5 Ob 133/92, 5 Ob 1052/91 = WoBl 1992/84; WoBl 1991,... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, der Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****; mit ihren Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Die Antragsteller stellten den Antrag, den Antragsgegner von der Verwaltung zu entheben und ihm aufzutragen, ohne Verzug über die Rücklage Rechnung zu legen und den Überschuß an die Hausverwaltung herauszugeben, dem Antragsgegner die Vorlage einer gehörigen Abrechnung und Gew... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z6WEG 1975 §18 Abs1 Z3 Fall2WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §30 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs1 Z3WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Aus § 13a Abs 1 Z 6 WEG ableiten zu wollen, dass gegen einen Mehrheitseigentümer, der die Wohnungseigentumsverwaltung an sich gezogen hat, ohne die übrigen Miteigentümer mit einem formellen Bestellungsakt zu befassen (den er gemäß § 14 Abs 1 Z 5 WEG ohnehin auch gegen deren Willen durchsetzen könnte), ni... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §835 BABGB §837 DWEG 1975 §13a Abs1 Z6WEG 1975 §15WEG 1975 §18 Abs1 Z3 Fall2WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §30 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs1 Z3WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Verfügt ein Miteigentümer über die Mehrheit der Anteile, so bedeutet dies, dass der Unterschied zwischen Selbstverwaltung und Verwaltung durch den Mehrheitseigentümer (der die Verwaltungsagenden an sich gezogen hat) oft nur schwer auszumachen ist. Der Untersc... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 BABGB §836 CABGB §837 DWEG 1975 §13a Abs1 Z6WEG 1975 §18 Abs1 Z3 Fall2WEG 1975 §18 Abs2WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §30 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs1 Z3WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Ein auf § 13a Abs 1 Z 6 WEG gestützter Antrag auf gerichtliche Verwalterbestellung führt zunächst nur dazu, dass die Selbstverwaltung formell beendet und den Miteigentümern ein Auftrag zur Bestellung eines Verwalters erteilt wird. Um von vornherein zu ver... mehr lesen...
Norm: WEG §18 Abs1 Z3WEG §26 Abs2WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §52 Abs2MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Gerade in dem vom Untersuchungsgrundsatz geprägten Verfahren nach § 26 Abs 2 Einleitungssatz WEG in Verbindung mit § 37 Abs 3 MRG kann das Gericht auch auf zukünftige Auswirkungen gezeigten Fehlverhaltens Bedacht nehmen, selbst wenn insofern ein konkretes Vorbringen nicht erstattet wurde, weil offensichtlich erst durch die Einbeziehung einer solchen Zuku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1) Dr. Walter L*****, Pensionist, *****, 2) Dipl.Ing. Erika L*****, ohne Beruf, ***** 3) Mag. Ilse S*****, Pensionistin, *****, alle vertreten durch Dr. Peter Lambert, Rechtsanwalt in Wien, 4) Anna H***... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu 400/3624-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1686 des Grundbuches 81.136 Wilten mit der Wohnhausanlage Michael-Gaismayr-Straße 15. Der Antragsgegner ist ebenfalls Miteigentümer dieser Liegenschaft und führt seit 27.Jänner 1981, seit dem Bezug der ersten Wohnungen dieser Wohnhausanlage, die Hausverwaltung. Bereits im Jahr 1983 stellten die nunmehrigen Antragsteller sowie zwei weitere Wohnungseigentümer (mit weiteren 263/362... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 106/12.396-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 3345 KG Hötting, auf welcher die 54.-Antragsgegnerin, die Firma W*** T*** G*** W*** m.b.H. (in der Folge kurz: Firma WE) im Jahre 1970 die Häuser Innsbruck, Fischnalerstraße 12/1, 12/2, 14 und 16, errichtet hat, die sie seither auch verwaltet. Mit den Miteigentumsanteilen der Antragstellerin ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 12 im Haus Fischnalerstraße 16 sowie an einem Au... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15 Abs1 Z5WEG 1975 §18 Abs1 Z3 Fall1WEG 1975 §18 Abs1 Z3 Fall2WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Eine gerichtliche Abberufung des Verwalters wegen grober Vernachlässigung seiner Pflichten im Sinne der § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall, § 26 Abs 1 Z 4 lit b dritter Fall WEG wirkt rechtsgestaltend ex nunc. Entscheidungstexte 5 Ob 78/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die vier Antragsteller, die Zweit-, Dritt- und Achtantragsgegnerinnen sowie der Viert- und Sechstantragsgegner sind derzeit Wohnungseigentümer an der Liegenschaft EZ 2009 KG Aigen I hinsichtlich der Wohnobjekte Baumbichlstraße 39 und 41. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages am 10. Jänner 1985 waren statt der Dritt- und Achtantragsgegnerinnen noch die Fünft- und Siebentantragsgegnerinnen Wohnungseigentümer. Die Erstantragsgegnerin führt seit 1. Mai 1981 die Verwal... mehr lesen...
Begründung: Das Haus Klagenfurt, Fischlstraße 15 steht im Miteigentum. Mit den Miteigentumsanteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an einzelnen Wohnungen und Garagen verbunden. Den Beklagten steht als Ehegatten je zur Hälfte das gemeinsame Wohnungseigentum an einer Wohnung sowie an zwei Garagen in diesem Haus zu. Weil die Beklagten keine Akontierungen zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen auf die Liegenschaft leisten, begehrte die klagende Partei mit der am 15. Dezember 19... mehr lesen...