Norm
WEG 1975 §18 Abs1 Z3Rechtssatz
Ob ausreichende Gründe vorliegen, den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG auf Antrag eines Miteigentümers abzuberufen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (WoBl 1992, 114/84 so schon 5 Ob 52/99d).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111893Im RIS seit
13.05.1999Zuletzt aktualisiert am
16.11.2020