Norm: WEG 2002 §20 Abs3HeizKG §25 Abs1 Z8HeizKG §25 Abs1 Z8aWEG 2002 §52 Abs3
Rechtssatz: Der Verweis auf die „Regelungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes“ in § 20 Abs 3 WEG 2002 betreffend die Abrechnungspflicht des Verwalters für Heiz? und Warmwasserkosten erfasst nach seinem Wortlaut und nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht § 25 Abs 2 HeizKG. Will der Wärmeabnehmer unmittelbar vom Verwalter die Legung der Abrechnung nach § 25 Abs 1 Z 8 od... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Wohnungseigentümerin, die Antragsgegnerin Verwalterin der Liegenschaft ***** in *****. Zum Gegenstand des (Vor-)Verfahrens 17 Msch 5/09h des Bezirksgerichts Josefstadt: Mit der Behauptung, der Bewirtschaftungskostenabrechnung des Jahres 2007 sei von der Antragsgegnerin eine von tatsächlichen Gegebenheiten und insbesondere einem Nutzwertgutachten vom 2. 8. 2007 abweichende Aufteilung der Bewirtschaftungskosten zugrundegelegt worden, begehrte die ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildet (nur mehr) das bereits am 30. 3. 1999 vor der Schlichtungsstelle gestellte und nach Gerichtsanhängigkeit (16. 3. 2000) ausdrücklich aufrecht erhaltene Begehren, „gemäß § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG den AntragstellerInnen eine den Erfordernissen des § 18 HeizKG entsprechende Abrechnungsübersicht für das Wohnhaus [...] 140 für die Abrechnungsperioden 1993/94, 1994/95, 1995/96, 1996/97 und 1997/98 zu übersenden und entsp... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Parteien sind die einzigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 273, GB *****. Der Antragsgegner ist Mehrheitseigentümer und Hausverwalter. Seit dem Jahr 1995 leisten die Parteien von ihnen einvernehmlich festgesetzte Beiträge zur Rücklage von 40,91 EUR (die Antragstellerin) und 104,65 EUR (der Antragsgegner). Die eigentlichen „Betriebskosten“ der Liegenschaft wie Wasser, Kanal, Grundsteuer, Strom etc bezahlt jeder der Miteigentümer selbst. Im er... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Dr. Peter Schaden, Mag. Werner Thurner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die Antragsgegnerin S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Günther Schmied, Mag. Marku... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mehrere auf § 30 Abs 1 WEG 2002 gestützte Anträge des Antragstellers (Wohnungseigentümer), der Antragsgegnerin (Verwalterin) näher bezeichnete Aufträge zu erteilen, (ohne Beweisaufnahme) ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragstellers nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands nicht 10.000 EUR übersteigt und - über Zulassungsvorstellung des Antragstellers - dass der ordentliche Revisionsrekurs doch zulässig sei. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter im Haus *****, H*****gasse *****. Die Antragsgegner legten für das Kalenderjahr 2006 eine Bewirtschaftungskostenabrechnung, in welcher - nach noch während des Verfahrens erfolgten Ergänzungen - die Ausgaben nach Grundsteuer, Hausreinigung, Hausstrom, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Versicherung, Verwaltungshonorar, Wasser/Abwasser und Winterdienst gegliedert, die einzelnen Vorschreibungen/Rechnungen mit dem jeweiligen Da... mehr lesen...
Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Wiener Liegenschaft, auf der sich eine in den Siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts errichtete Wohnhausanlage befindet; auch der Antragsgegner ist Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft. In den Neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts war die Hausverwaltung S***** die beauftragte Hausverwaltung, Mitte der Neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts begann sich der Antragsgegner immer stärker für die Bela... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****, welche von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Ihr sind bücherlich folgende Anteile zugeschrieben: 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege I (B 20), 21/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W III/2 (B 26), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Garage 3 (B 34), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Ga... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragsteller 1. Susanne P*****, 2. Mag. Harald P*****, beide vertreten durch Dr. Michael Ott und Mag. Christoph Klein, Rechtsanwälte in Wien, 3. Andreas S*****, 4. Johann B*****, 5. Jos... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sowie die sonstigen Beteiligten sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Haus *****, R*****straße *****. Die Antragsgegnerin ist seit 1. Jänner 1999 die Verwalterin des Objekts. Erst- bis Sechstantragsteller begehrten die Überprüfung der Abrechnung betreffend die Jahre 2001 bis 2003 hinsichtlich der Positionen Hausreinigungskosten und Verwalterhonorar. Offenbar über Weisung des erstbeteiligten Mehrheitseigentüme... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund Übergabsvertrags vom 25. Juni 1980 grundbücherlicher Alleineigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus in H*****. Am 30. September 1976 vermieteten seine Eltern dem unehelichen Vater des minderjährigen Beklagten eine in diesem Haus gelegene Parterrewohnung, bestehend aus einem Zimmer mit Schlafkoje und WC sowie einen Pkw-Abstellplatz. Der Hauptmietvertrag enthält ua folgende Bestimmungen: „2.) Der Mietvertrag wird auf unbesti... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Villach. Die verfahrensbeteiligte B***** GmbH (im Folgenden: Hausverwalterin) verwaltet diese Liegenschaft. Die Hausverwalterin lud sämtliche Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung am 22. Mai 2007, bei der als Tagesordnungspunkt „Erneuerung Außenfenster und Balkontüren" behandelt wurde. Die Hausverwalterin hatte für die Eigentümerversammlung einen Sani... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1MRG §23 Abs1 litaHbG §4 Abs3WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Das pauschale Entgelt zur Abgeltung der Rufbereitschaft eines angestellten Hausbetreuers gehört zu den überwälzbaren Betriebskosten, wenn diese Leistung mit dem Hausbetrieb - etwa mit der Behebung von Gebrechen im Notfall - im Zusammenhang steht; dabei schadet es nicht, wenn der Hausbetreuer nur für die jeweils herbeigerufenen Professionisten ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Bestandobjekten im Haus K*****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht und von dieser verwaltet wird. Die Antragsgegnerin verwaltet eine Vielzahl von Häusern. Im gegenständlichen Haus gab es im Jahr 2003 keinen Hausbesorger. Die Reinigungsarbeiten und Winterdienste werden von Fachfirmen erledigt. Zur Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben eines Hausbesorgers wie Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten hat die Antragsgegnerin ein Hausbetreuungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs2MRG §37 Abs3WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Aufgrund der Einheit der Rechnungslegungspflicht (ordentliche und richtige Abrechnung einschließlich der Einsichtmöglichkeit in die Belege) ist die Fassung eines bloßen Teilsachbeschlusses (unter Vorbehalt der Richtigkeit) unzulässig. Die Verpflichtung des Verwalters kann nicht quantitativ in Teilverpflichtungen zerlegt werden, was aber Voraussetzung für die Zuläss... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Verwalterin einer Liegenschaft in Graz. Der Antragsteller und die übrigen Beteiligten bilden die Gesamtheit der Wohnungseigentümer dieses Objektes. Der Antragsteller begehrt in seinem am 30. 12. 2004 eingelangten Antrag die Legung einer ordnungsgemäßen und richtigen Abrechnung für das Jahr 2003. Er bemängelt die vorliegende Abrechnung als fehlerhaft, unvollständig und unschlüssig. Insbesondere rügt er bei mehreren Positionen die fehlende Angabe de... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer kann seinen gegen den Verwalter bestehenden Rechnungslegungsanspruch auch für bereits zurückliegende Zeiträume an den Erwerber seines Objektes abtreten. Entscheidungstexte 5 Ob 245/06z Entscheidungstext OGH 29.12.2006 5 Ob 245/06z Veröff: SZ 2006/193 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu je 60/3298 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft S*****, wobei mit ihren Anteilen das Wohnungseigentum an top Nr 17 untrennbar verbunden ist. Sie erwarben ihre Anteile mit Kaufvertrag vom 6. 8. 1999 von der Dr. Wolfgang R***** KEG. Im Kaufvertrag wurde Folgendes vereinbart: „Der Verkäufer verkauft und übergibt je zur Hälfte und die Käufer kaufen und übernehmen je zur Hälfte einen Anteil von 57/1295, untrennbar verbunden mit dem Wohnungseigentu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind (nunmehr) zu je 60/3298 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft S*****, wobei mit ihren Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 17 untrennbar verbunden ist. Die Antragsteller erwarben ihre Anteile mit Kaufvertrag vom 6. 8. 1999. Im Kaufvertrag ist unter anderem vereinbart: „Der Verkäufer verkauft und übergibt je zur Hälfte und die Käufer kaufen und übernehmen je zur Hälfte einen Anteil von 57/1295, untrennbar verbunden mit dem Wohnungse... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dipl. Ing. Günther F*****, vertreten durch Dr. Hans Heißl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1) I***** GmbH, *****, 2) Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF WRN 1999 §17 Abs1 Z1WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Nach § 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975 idF der WRN 1999 (nunmehr § 20 Abs 3 WEG 2002) in Verbindung mit § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 reicht es nicht mehr aus, dass die Rechnungslegung den Machtgeber in die Lage versetzt, seine Rechte (§ 1009 ABGB) und Verpflichtungen gegenüber dem Gewalthaber (§ 1014 ABGB) zu beurteilen, etwa, ob die Geschäftsbesorgung pflicht... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 14 Grundbuch ***** mit der Adresse *****. Der Antragsgegner ist ebenfalls Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft und seit Juli 1999 mit der Verwaltung des Hauses beauftragt und bevollmächtigt. Die Verfahrensbeteiligten (1. - 82.) sind ebenfalls Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Nachdem der Antragsgegner in der Hausversammlung vom 28. April 1999 erklärt hatte, die Verw... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF WRN 1999 §17 Abs1 Z1WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die materielle Anordnung in § 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975 idF der WRN 1999 (nunmehr § 20 Abs 3 WEG 2002) stellt in Verbindung mit § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 die Grundlage dafür her, die bestehende materiellrechtliche Verpflichtung zur richtigen Rechnungslegung im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen. Dadurch unterscheidet sich die neue Rechtslage erheblich von de... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF WRN 1999 §17 Abs1 Z1WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die einzelnen unrichtigen Positionen der Abrechnung sind in den
Spruch: der Entscheidung aufzunehmen. Das vermag zwar leicht zu einer Überfrachtung des Spruchs einer Entscheidung zu führen, jedoch kann nur so in rechtskraftsfähiger Weise abschließend klargestellt werden, worin die Unrichtigkeit besteht und im Sinn des § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 eine Anspruchsdu... mehr lesen...
Begründung: Während der in erster Instanz ergangene Sachbeschluss nach § 5 Abs 2 HeizKG, dass die Energiekosten für die Zukunft nach beheizbarer Wohnnutzfläche aufzuteilen seien, in Rechtskraft erwachsen ist, streben die Antragsteller nach wie vor eine Richtigstellung der Heizkostenabrechnungen der Jahre 1996 bis 1999 an sowie eine Aufteilung der Heizkosten nach der Wohnnutzfläche auch für die Vergangenheit. Damit verbunden sind Rückforderungsbegehren nach § 37 Abs 4 MRG iVm § 25... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF WRN 1999 §17 Abs1 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z5WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentümer stand seit jeher materiellrechtlich ein Anspruch auf eine richtige Abrechnung zu, wenngleich dieser bisher nur auf dem streitigen Rechtsweg verfolgt werden konnte. Die in § 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975 idF der WRN 1999 vorgenommene Einfügung in den Pflichtenkatalog des Wohnungseigentumsverwalters, die jährlichen Abrechnun... mehr lesen...