RS OGH 2006/12/29 5Ob245/06z, 5Ob249/06p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.2006
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Norm

WEG 2002 §20 Abs3
WEG 2002 §52 Abs1 Z6

Rechtssatz

Der Wohnungseigentümer kann seinen gegen den Verwalter bestehenden Rechnungslegungsanspruch auch für bereits zurückliegende Zeiträume an den Erwerber seines Objektes abtreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121702

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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