Norm
WEG 2002 §20 Abs3Rechtssatz
Der Wohnungseigentümer kann seinen gegen den Verwalter bestehenden Rechnungslegungsanspruch auch für bereits zurückliegende Zeiträume an den Erwerber seines Objektes abtreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121702Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009