Norm
ABGB §372 IcRechtssatz
Dem Wohnungseigentumsbewerber steht vor der Verbücherung seines Eigentums die Eigentumsfreiheitsklage zur Abwehr eigenmächtiger Änderungen eines anderen Wohnungseigentumsbewerbers oder Wohnungseigentümers (allenfalls: eines anderen Mitglieds der Verwaltungsgemeinschaft nach § 37 Abs 5 WEG) nicht zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gründungsstadium, Vorbereitungsstadium, WohnungseigentumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124155Im RIS seit
25.09.2008Zuletzt aktualisiert am
09.08.2018