Norm
WEG 1975 §13Rechtssatz
Der Wohnungseigentümer, der durch eine Bauführung mit zu geringem Seitenabstand eine Wertminderung erlitt, hat ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Verpflichtung des Bauführers am Ersatz eines darüber hinausgehenden künftigen Schadens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0038836Dokumentnummer
JJR_19791010_OGH0002_0030OB00588_7800000_002