Norm
WEG 1975 §9Rechtssatz
Die Anteile der Ehegatten sind untrennbare ideelle Anteile am ideellen Liegenschaftsanteil, mit dem das Wohnungseigentum verbunden ist. Sie können darüber nur gemeinsam verfügen, sodass die von einem Teil allein getroffene Maßnahme für den anderen Teil nicht verbindlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0082788Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018