Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/05 Wohnrecht Mietrecht22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG 2003 §73;AVG §13;AVG §69 Abs1 Z2;MRG §37 Abs1;MRG §39 Abs1;MRG §39 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass gemäß § 39 Abs. 3 MRG für das Verfahren vor den Gemeindebehörden "im Übrigen", also soweit nicht die in dieser Bestimmung ausdrücklich aufgezählten Paragrafen des AußstrG... mehr lesen...
Die belangte Behörde genehmigte dem Beschwerdeführer als Liegenschaftseigentümer mit Bescheid vom 16. Februar 1998 für das im 11. Wiener Gemeindebezirk gelegene verfahrensgegenständliche Gebäude auf seinen Antrag die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß §§ 18 ff MRG für den Zeitraum 1. März 1998 bis 29. Februar 2000 im Ausmaß von S 29,00 (EUR 2,11) pro m2 und Monat zusätzlich zum Kategoriemietzins. Diese Entscheidung wurde rechtskräftig (die zunächst vorgenommene Anrufung... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs2;AVG §71;B-VG Art131;MRG §18;MRG §18a;MRG §18b;MRG §37 Abs1;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der hg. Judikatur (vgl. u.a. das Erkenntnis vom 17. Dezember 1998, Zl. 98/06/0160, und die dort dazu verwiesene Vorjudikatur) ist die Anrufung der Gerichtshöfe de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren in der Zeit vom 1. Juni 1991 bis 31. Dezember 1998 Mieter der im Hause W, W 5 im 3. Stock befindlichen Wohnung; die Mitbeteiligten sind Eigentümer dieses Hauses. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 30. Dezember 1998, 20 Msch 127/96w-55, wurde über Antrag der Beschwerdeführer das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für diese Wohnung für den Zeitraum 6/91 bis einschließlich 4/96 festgestellt und hinsichtlich der Überzahlungsbeträge ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren in der Zeit vom 1. Juni 1991 bis 31. Dezember 1998 Mieter der im Hause W, W 5 im 3. Stock befindlichen Wohnung; die Mitbeteiligten sind Eigentümer dieses Hauses. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 30. Dezember 1998, 20 Msch 127/96w-55, wurde über Antrag der Beschwerdeführer das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für diese Wohnung für den Zeitraum 6/91 bis einschließlich 4/96 festgestellt und hinsichtlich der Überzahlungsbeträge ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;MRG §37 Abs1 Z8;MRG §39 Abs1;MRG §39 Abs4;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Insoweit sich die Beschwerde gegen den in Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides erfolgten materiell-rechtlichen Abspruch betreffend die Feststellung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes und die Auferlegung der Rückerstattungsv... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;AVG §69 Abs3;MRG §37 Abs1;MRG §40 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde ein Antrag auf Überprüfung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes betreffend den Zeitraum 5/96 bis 12/98 gestellt, wobei auf das den Zeitraum 1. Dezember 1994 bis 30. April 1996 betreffende Mietzinsüberprüfungsverfahren, welches bereits vor dem Bezirks... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §37 Abs1;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/06/0061 E 21. November 2002 RS 1
Hier ohne letzten Satz; hier: Der Spruchpunkt I des angefochtenen
Bescheides, welcher die amtswegige Wiederaufnahme verfügt und vom
Spruchpunkt II (der sodann ergehenden materiellrechtlichen
Erledigung) trennbar ist, stellt eine solche selbstständige
verfahren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;MRG §37 Abs1 Z8;MRG §39 Abs1;MRG §39 Abs4;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Insoweit sich die Beschwerde gegen den in Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides erfolgten materiell-rechtlichen Abspruch betreffend die Feststellung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes und die Auferlegung der Rückerstattungsv... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 11. Jänner 2000 wurde auf Antrag der Mitbeteiligten der zulässige Mietzins für die Zeit vom 1. März 1996 bis 31. Juli 1998 festgestellt und die Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs. 4 MRG zu einer Rückerstattung eines Betrages in der Höhe von S 52.889,04 samt 4 % Zinsen ab 1. März 1996 verpflichtet. Zwei mit internationalem Rückschein (samt Vermerk "einschreiben") der Beschwerdeführerin übermittelte Schriftsätze an die im Verw... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;MRG §37 Abs1;MRG §37 Abs4;MRG §40 Abs1;
Rechtssatz: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 11. Jänner 2000 wurde auf Antrag der Mitbeteiligten der zulässige Mietzins für eine näher bezeichnete Zeit festgestellt und die Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs. 4 MRG zu einer Rückerstattung eines Betrages in bestimmter ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §37 Abs1;MRG §40 Abs1;
Rechtssatz: Die Anrufung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes ist ungeachtet der Regelung der sukzessiven Zuständigkeit der Gerichte in § 40 Abs. 1 MRG in Bezug auf selbstständige verfahrensrechtliche Entscheidungen der Schlichtungsstelle, wie beispielsweise eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zulässig (vgl. u.a. d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 25. Oktober 1996 beim Bezirksgericht Donaustadt einen Antrag auf Entscheidung des Gerichts gemäß § 40 MRG ein. Darin wurde ausgeführt, Zija M. habe beim Magistratischen Bezirksamt für den zweiten Bezirk Anträge auf Anerkennung als Hauptmieter, Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes sowie auf Rückerstattung "angeblich verbotener" Ablösen gestellt. Über diesen Antrag sei innerhalb von drei Monaten nicht entschieden worden. ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lith;GGG 1984 §28 Z7;GGG 1984 TP12 litc Z6;MRG §37 Abs1;MRG §39;MRG §40 Abs2;
Rechtssatz: Unter dem Antragsteller iSd § 28 Z 7 GGG ist diejenige Person zu verstehen, die das außerstreitige Verfahren des Gerichtes durch Überreichung der ersten Eingabe (vgl § 2 Z 1 lit h GGG) in Gang gesetzt hat. Demgegenüber kommt ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vorliegenden Verwaltungsakten ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer beantragten mit einem an die Schlichtungsstelle beim Magistrat der Stadt St. Pölten gerichteten und dort am 4. März 1991 eingelangten Schriftsatz gemäß § 37 Abs. 1 Z. 14 MRG eine Entscheidung dahin, daß die zwischen den Beschwerdeführern und der Antragsgegnerin abgeschlossene Vereinbarung auf Zahlung einer Investitionsablöse in der Höhe von S 360.000,-- für das Miet... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vorliegenden Verwaltungsakten ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer beantragten mit einem an die Schlichtungsstelle beim Magistrat der Stadt St. Pölten gerichteten und dort am 4. März 1991 eingelangten Schriftsatz gemäß § 37 Abs. 1 Z. 14 MRG eine Entscheidung dahin, daß die zwischen den Beschwerdeführern und der Antragsgegnerin abgeschlossene Vereinbarung auf Zahlung einer Investitionsablöse in der Höhe von S 360.000,-- für das Miet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht98/03 Wohnbaufinanzierung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: MRG §27 Abs1;MRG §37 Abs1 Z14 idF 1991/068;MRG §39 Abs4;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;WÄG 02te 1991 Art5;
Rechtssatz: Die Unzuständigkeit der Gerichte und demgemäß die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Schlichtungsstelle unmittelbar den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof anzu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht98/03 Wohnbaufinanzierung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: B-VG Art94;MRG §27 Abs1;MRG §37 Abs1 Z14 idF 1991/068;MRG §39 Abs1;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WÄG 02te 1991 Art5;
Rechtssatz: Es ist nicht Voraussetzung für die Anrufung des Gerichtes iSd § 40 Abs 1 MRG, daß die Gemeind... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht98/03 Wohnbaufinanzierung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: MRG §27 Abs1;MRG §37 Abs1 Z14 idF 1991/068;MRG §39 Abs4;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;WÄG 02te 1991 Art5;
Rechtssatz: Die Unzuständigkeit der Gerichte und demgemäß die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Schlichtungsstelle unmittelbar den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof anzu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht98/03 Wohnbaufinanzierung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: B-VG Art94;MRG §27 Abs1;MRG §37 Abs1 Z14 idF 1991/068;MRG §39 Abs1;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WÄG 02te 1991 Art5;
Rechtssatz: Es ist nicht Voraussetzung für die Anrufung des Gerichtes iSd § 40 Abs 1 MRG, daß die Gemeind... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bezogen auf Grund eines am 15. Jänner 1983 geschlossenen Bestandvertrages über ein in den Jahren 1952/1953 mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds wiederhergestelltes Bestandobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von S 82.000,-- monatlich. In der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 1983 machten die Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972 einen steuerfreien Betrag von S 723.592,-- (verrechnungspflichtige Mieteinnahmen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bezogen auf Grund eines am 15. Jänner 1983 geschlossenen Bestandvertrages über ein in den Jahren 1952/1953 mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds wiederhergestelltes Bestandobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von S 82.000,-- monatlich. In der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 1983 machten die Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972 einen steuerfreien Betrag von S 723.592,-- (verrechnungspflichtige Mieteinnahmen... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;MRG §16;MRG §27;MRG §37 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Bei den nach mietrechtlichen Vorschriften verrechnungspflichtigen Einnahmen ist zwischen den fiktiven, deren Höhe das Gesetz ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse normiert, und den effektiv zu verrechnenden zu unterscheiden, bei denen auf den tatsächlichen Eingang... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;MRG §16;MRG §27;MRG §37 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Bei den nach mietrechtlichen Vorschriften verrechnungspflichtigen Einnahmen ist zwischen den fiktiven, deren Höhe das Gesetz ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse normiert, und den effektiv zu verrechnenden zu unterscheiden, bei denen auf den tatsächlichen Eingang... mehr lesen...