Norm
JN §1 DVj1Rechtssatz
Ein Begehren auf "Rechnungslegung" hinsichtlich der in einem Pauschalmietzins enthaltenen Betriebskosten gehört nicht auf den (streitigen) Rechtsweg, sondern in das AußstrVerf nach § 37 MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0045913Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008