Entscheidungen zu § 19 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

79 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 79

RS OGH 2000/6/15 5Ob145/00k, 5Ob60/01m

Norm: MRG §18 Abs1MRG §19MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z6ZPO §97 Abs1
Rechtssatz: In einem Verfahren nach §§ 18 ff MRG ist die Bestellung eines gemeinschaftlichen Zustellbevollmächtigten nach § 37 Abs 3 Z 6 zweiter Satz MRG iVm § 97 ZPO unter den dort bezeichneten Voraussetzungen zulässig. Die Antragsgegner in einem Verfahren nach § 18 MRG, die namentlich in der Mieterliste aufgeführten Personen, sind Parteien, deren Interessen in ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.2000

TE OGH 2000/6/15 5Ob145/00k

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses ***** in*****, das 100 Stiegen aufweist. Bei der Stiege 99 handelt es sich um ein langgestrecktes, einstöckiges Gebäude in einem Innenhof, der durch zwei große Tore von der Halterauergasse aus, erreichbar ist. Weiters besteht die Möglichkeit, den Innenhof über den Eingang B*****straße sowie über den Eingang H***** Straße zu betreten. In diesem Gebäude, teils im Erdgeschoss, teils im Keller, wird von der Erstantragsgegne... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.06.2000

TE OGH 2000/3/14 5Ob57/00v

Begründung: Mit Sachbeschluss vom 12. Mai 1993 sprach das Erstgericht zu 6 Msch 72/92 aus, dass Arbeiten im Ausmaß von S 2,940.685,71 eine Erhöhung der Hauptmietzinse für die Bestandobjekte im Haus ***** rechtfertigen, trug der Vermieterin auf, diese Arbeiten binnen einem Jahr durchzuführen und erklärte die vorläufige Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses (S 32,-- pro m2) für den Zeitraum vom 1. Juli 1993 bis 30. Juni 1995 für zulässig. Dieser Sachbeschluss erwuchs in Rechtsk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.03.2000

TE OGH 1999/11/23 5Ob95/99b

Begründung: Die Antragstellerinnen sind Eigentümerinnen des Hauses***** in*****, die Antragsgegner sind Mieter in diesem Haus. Mit dem im Dezember 1993, sohin vor Inkrafttreten des 3. WÄG bei der MA 50-Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter gleichzeitiger Inanspruchnahme von Förderungsmitteln nach dem WWFSG 1994, die Erhöhung der Hauptmietzinse im Haus ***** gemäß § 18 MRG zu bewilligen. In der Folge wurde - jedenfalls zumindest vor... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.11.1999

TE OGH 1998/2/24 5Ob375/97a

Begründung: Rechtliche Beurteilung Im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG ist unter anderem zu überprüfen (§ 37 Abs 1 Z 12 ZPO), ob ein bestimmter Betrag iS des § 21 Abs 1 MRG unter Betriebskosten verrechnet werden darf. Gemäß § 21 Abs 1 Z 1 MRG gelten die vom Vermieter für die Versorgung des Hauses mit Wasser (Wassergebühren und Kosten, die durch die nach den Lieferbedingungen gebotenen Überprüfungen der Wasserleitungen erwachsen) als Betriebskosten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1998

TE OGH 1997/9/16 5Ob116/97p

Begründung: Das gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufene Erstgericht erkannte die Erhöhung der Hauptmietzinse für die Mietgegenstände des Hauses Parkstraße 17 in der Zeit vom 1.1.1996 bis 31.12.2005 in jeweils ziffernmäßig bestimmter Höhe als zulässig. Es trug den Antragstellern weiters gemäß § 19 Abs 2 MRG die Vornahme der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Erhaltungsarbeiten, deren Kosten im Gesamterfordernis veranschlagt sind, binnen einer Frist von einem Jahr auf. Was den einzig... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1997

TE OGH 1997/9/16 5Ob347/97h

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse stellt sich als bloße Zwischenerledigung in einem Verfahren nach §§ 18, 19 MRG dar (MietSlg 43/19; 5 Ob 147/92) und kann daher noch bei Gericht (zu dem das Grundverfahren gemäß § 40 MRG gelangt ist) beantragt werden, ohne vorher die Schlichtungsstelle mit einem solchen Begehren befaßt zu haben (MietSlg 43/38). Demnach war es richtig, den in ON 28 enthaltenen Antrag auf vorläufi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1997

RS OGH 1995/2/28 5Ob144/94, 5Ob12/01b, 5Ob120/09x, 5Ob159/14i

Norm: MRG §18MRG §18aMRG §18a Abs2MRG §19
Rechtssatz: Die endgültige Erhöhung der Hauptmietzinse erfolgt mit Sachbeschluss gemäß §§ 18, 19 Abs 1 MRG und nicht (schlechthin) gemäß § 18a Abs 2 zweiter und dritter Satz MRG. Sachverhaltsänderungen während des Verfahrens (zB Kategorieänderungen oder Nutzflächenänderungen) können nicht rückwirken, sondern sind erst bei der nächsten möglichen rechtsgestaltenden Entscheidung (vorläufige oder endgültige... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1995

TE OGH 1995/2/28 5Ob144/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1995

TE OGH 1994/11/22 5Ob1137/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1994

TE OGH 1994/11/8 5Ob1125/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.11.1994

RS OGH 1994/8/30 5Ob85/94, 5Ob1125/94, 5Ob13/04d, 5Ob143/08b, 5Ob165/08p, 5Ob204/09z, 5Ob220/13h

Norm: MRG §18MRG §19MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: § 18 MRG regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist. Zur Konkretisierung dieser Voraussetzungen verpflichtet § 19 MRG den Antragsteller zur Vorlage bestimmter, die in § 18 MRG angeführten Voraussetzungen betreffenden Urkunden. Der zu stellende Antrag muss demnach nicht etwa auf eine ziffernmäßig bestimmte Erhöhung gerichtet sein. Er erhält seinen Inhal... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1994

TE OGH 1994/8/30 5Ob85/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.08.1994

RS OGH 1994/6/21 5Ob1065/94, 5Ob144/94, 5Ob116/97p, 5Ob74/03y, 5Ob171/05s, 5Ob240/06i

Norm: MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Bei der Festlegung des Verteilungszeitraumes ist das Gericht nur insoweit an gesetzliche Vorgaben gebunden, als dieser Zeitraum unmittelbar an den Verrechnungszeitraum anzuschließen hat und zehn Jahre nicht überschreiten darf. Daneben ist allenfalls noch zu beachten, daß sich der Verteilungszeitraum an der (vom Gesetzgeber mit höchstens zehn Jahren fingierten) Bestanddauer der Erhaltungsarbeiten orientieren soll... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.06.1994

TE OGH 1994/6/21 5Ob1065/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.06.1994

TE OGH 1994/4/27 5Ob83/93

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.04.1994

RS OGH 1993/12/7 5Ob102/93

Norm: MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß §§ 18 ff MRG besteht jedoch nur gegenüber den Hauptmietern des Hauses. Sie führt zu einem rechtsgestaltenden Eingriff des Außerstreitrichters (bzw der Schlichtungsstelle) in die Mietverträge, sodaß auch nur die Parteien dieser Verträge, also Mieter und Vermieter, davon betroffen sind. Auch dem Wohnungseigentümer fehlt die Parteistellung und damit die Rechts... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1993

TE OGH 1993/12/7 5Ob102/93

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.12.1993

TE OGH 1993/3/11 6Ob516/93

Entscheidungsgründe: Auf dem in einer Stadtrandsiedlung gelegenen 958 m2 großen Eckgrundstück wurde etwa 1958 ein Einfamilienhaus errichtet. Im Keller des nur teilweise unterkellerten Gebäudes befinden sich lediglich ein Heizraum und zwei Lagerräume, das Erdgeschoß umfaßt Diele, Wohnraum, Schlafraum, Wohnküche, Speisekammer, Bad und WC, das Dachgeschoß ist nur teilweise mansardenartig ausgebaut. Das beklagte Ehepaar hält seit 1967 sämtliche im Erdgeschoß gelegenen Räume mit dem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.03.1993

RS OGH 1993/3/11 6Ob516/93, 5Ob112/05i, 5Ob159/14i

Norm: MRG §1 Abs4MRG §19MRG §19
Rechtssatz: Unter den Voraussetzungen des § 18 Abs 1 MRG ist auch im Fall eines bloß kündigungsgeschützten, aber nicht der Mietzinsbildung dem MRG unterworfenen Bestandverhältnisses dem Vermieter ein Anspruch auf Anhebung des frei vereinbarten Mietzinses zuzugestehen. Die bezüglich bestehende Gesetzeslücke ist durch analoge Anwendung der §§ 18 und 19 MRG - und nicht durch "Änderungskündigung" im Sinne des seinerz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1993

TE OGH 1992/11/24 5Ob147/92

Begründung: In einem von den Antragsgegnern unter Berufung auf §§ 18, 18a, 18b und 19 MRG angestrengten Mietzinserhöhungsverfahren hat die Schlichtungsstelle der Stadt Linz am 28.Februar 1990 entschieden, daß für die 133 m2 große Wohnung der Antragsteller vom 1.April 1990 bis zum 31.Dezember 1992 ein gemäß § 18a MRG vorläufig erhöhter Hauptmietzins von S 3.606,96 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist. In dieser unangefochten gebliebenen Entscheidung wurde die fragliche Wohnung in... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1992

TE OGH 1991/12/17 5Ob112/91 (5Ob113/91)

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Wohnhaus L*****platz 43. Mit Bescheiden des Baupolizeiamtes des Magistrates Graz vom 4. 8. 1986 und 6. 4. 1990, A 10/3-K II/22582/1986, wurde ihr die Bewilligung zum Einbau von sechs Kleinwohneinheiten im Obergeschoß, zum Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoß, zur Errichtung eines neuen Stiegenhauses vom Erdgeschoß bis ins Dachgeschoß, zum Einbau von Dachflächenfenstern sowie zur Vornahme ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.12.1991

RS OGH 1991/12/17 5Ob112/91

Norm: MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Wurden die Ermessensentscheidung über die Höhe der anrechenbaren Mietzinsreserven und Mietzinsabgänge sowie der Vorbehalt einer endgültigen Beschlußfassung über die Ausstattungskategorien und die tatsächliche Höhe der Mietzinsreserve nicht in den
Spruch: aufgenommen, sondern nur in den Entscheidungsgründen behandelt, so schadet es nicht, da alle diese Ansprüche und Vorbehalte integrierender Bestandteil der gemäß ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1991

RS OGH 1991/12/17 5Ob112/91

Norm: MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Die Frage der Vermietbarkeit oder Unvermietbarkeit eines Objektes mit den sich daran knüpfenden Konsequenzen bei der Überwälzung des Erhaltungsaufwandes kann sich im Zuge eines Verfahrens nach §§ 18, 19 MRG überhaupt nur dann stellen, wenn das betreffende Objekt im maßgeblichen Zeitpunkt leersteht. Entscheidungstexte 5 Ob 112/91 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1991

RS OGH 1991/12/17 5Ob112/91

Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §18MRG §19
Rechtssatz: § 3 Abs 2 Z 2 MRG verknüpft den eine HMZ-Erhöhung rechtfertigenden Erhaltungsaufwand ausdrücklich an das Erfordernis, einen "zu vermietenden Gegenstand" in brauchbarem Zustand übergeben zu können. Fließen in die Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß §§ 18, 19 MRG auch Kosten der Brauchbarmachung einzelner Mietgegenstände ein, ist daher die Vermietbarkeit der betreffenden Mietobjekte zu unterstellen. D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1991

TE OGH 1991/9/17 5Ob64/91

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses 8020 Graz, F*****platz 3, die Antragsgegner sind die derzeitigen Hauptmieter der insgesamt 36 (teils leerstehenden, teils zusammengelegten) Wohnungen. Bezüglich dieses Hauses wurden von April 1988 bis Mai 1989 mehrere (einander ergänzende) Mietzinserhöhungsanträge bei der Gemeindeschlichtungsstelle eingebracht, die sich unbestrittenermaßen auf § 18 MRG stützen und der Antragstellerin zuzurechnen sind. Am 16. 3. 1990 bewilli... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.09.1991

RS OGH 1991/9/17 5Ob64/91, 5Ob58/03w, 5Ob124/06f, 5Ob220/13h

Norm: MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Es könnte auch die vom Vermieter angestrebte Umwidmung der Förderungsmittel von Erhaltungsmaßnahmen und Verbesserungsmaßnahmen zu einer Korrektur der Mietzinserhöhung im Sinne des § 19 Abs 3 MRG führen; daß über die tatsächliche Verwendung der Förderungsmittel erst mit der Endabrechnung der Förderungsbehörde entschieden wird, ist jedoch kein Grund, sie im laufenden Verfahren über die Mietzinserhöhung gemäß § 18 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1991

RS OGH 1991/7/5 5Ob65/91, 5Ob147/92, 5Ob347/97h, 1Ob154/98y, 5Ob294/00x, 5Ob12/01b, 5Ob119/02i, 5Ob1

Norm: MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Grundsatzentscheidung und Entscheidung über die vorläufige Erhöhung des Hauptmietzinses können nur im Rahmen eines Verfahrens über die Erhöhung der Hauptmietzinse schlechthin (nämlich nach den §§ 18 und 19 MRG) als Zwischenentscheidungen ergehen. Ihre Zulässigkeit setzt die Anhängigkeit des Hauptverfahrens voraus. Entscheidungstexte 5 Ob 65/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1991

TE OGH 1991/7/5 5Ob65/91

Begründung: Die Antragstellerin stellte zu Schli 1/88 bei der zentralen Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien den Antrag, im Sinne der §§ 18 a und 18 b MRG zu entscheiden, daß die Erhaltungs- und Verbesserungs(Sanierungs-)arbeiten gemäß der Empfehlung des WBSF die Erhöhung der Hauptmietzinse innerhalb eines Zeitraumes, der 10 Jahre nicht übersteigt, rechtfertigen. Die Antragstellerin beantrage sohin, die vorläufige Mietzinserhöhung unter Bedachtnahme auf die Bestimmung d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.07.1991

RS OGH 1991/2/26 5Ob6/91

Norm: MRG §19
Rechtssatz: Die Einheitlichkeit der in § 19 Abs 3 MRG für die genannten Fälle getroffenen Regelung, die insgesamt auf das Deckungserfordernis für bestimmte Erhaltungsarbeiten abstellt, durch deren Umfang das Verfahren nach § 19 Abs 1 MRG abgesteckt war, läßt es sachgemäß erscheinen, in allen diesen Fällen die Neuberechnung der zulässigen Hauptmietzinserhöhung lediglich als Fortsetzung des seinerzeit eingeleiteten Verfahrens anzuse... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1991

Entscheidungen 31-60 von 79

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten