1 Mit Bescheid vom 7. Februar 2013 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2010 fest. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Berufung. 3 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 4. März 2015 wurde u.a. ausgeführt, der Revisionswerber sei Inhaber von mehreren Eigentumswohnungen, die er vermiete; er erziele daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Als Werbungskosten mache er dazu u.a. die von ihm bezahlten Beiträge an den „Reparaturfon... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs7 lita;MRG §16; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2010/13/0135 2010/13/0136 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2013/13/0055 E 24. September 2014
Rechtssatz: § 16 Abs. 1 MRG sieht eine grundsätzlich freie Mietzinsvereinbarung nach dem Angemessenheitsprinzip vor (vgl. z. B. Mayrhof... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24a Abs1;GehG 1956 §24a;GehG 1956 §24b;GehG 1956 §24c;MRG;
Rechtssatz: Sowohl die Regelungen einzelner Vergütungskomponenten in den §§ 24a und 24b GehG als auch die Untergliederung aller Komponenten in § 24a Abs. 1 letzter Satz GehG orientieren sich an den wohnrechtlichen Normen, insbesondere des MRG. Dem Wohnrecht kommt daher auch für die Ausleg... mehr lesen...
Der im Jahr 1927 geborene Beschwerdeführer bezieht eine Unterhaltsrente nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG). Zum bisherigen Verwaltungsgeschehen in dieser Angelegenheit wird auf die den Beschwerdeführer betreffenden hg. Erkenntnisse vom 21. Juni 2000, Zl. 97/09/0132, vom 21. März 1995, Zl. 94/09/0272, vom 1. Dezember 1988, Zl. 88/09/0078, und vom 19. Februar 1986, Zl. 85/09/0001, verwiesen. Mit Bescheid vom 20. März 1996 hat der Landeshauptmann von Wien über die Unterhaltsrente de... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht67 Versorgungsrecht
Norm: KOVG 1957 §13;MRG;OFG §11 Abs13;OFG §11 Abs5;OFG §13;
Rechtssatz: Im fortgesetzten Berufungsverfahren hatte die belangte Behörde - wie im E vom 21. Juni 2000, Zl. 97/09/0132, dargelegt - eine Einkommensanrechnung allenfalls nur insoweit zu berücksichtigen, als dem Beschwerdeführer (im Sinne des MRG) verrechnungsfreie Einnahmen, über die er zur Sicherung bzw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - seit 1. Juli 1995 als Oberst i.R. des Bundesheeres - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war eine Truppenschule des Bundesheeres. Mit Bescheid vom 22. Mai 1970 wurde dem Beschwerdeführer eine näher umschriebene Naturalwohnung in Spittal/Drau (damals gemäß § 23 GÜG) überlassen. Die erstmalige Festlegung der Grundvergütung erfolgte auf Grundlage des § 24 GG 1956 (idF vor der 44. und 45. GG-Novelle). Währe... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs9;MRG;
Rechtssatz: Das öffentlich-rechtliche Benützungsverhältnis gemäß § 80 Abs 9 BDG 1979 unterscheidet sich grundlegend von einem Bestandsverhältnis (auch von einem nach dem MRG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000120005.X03 Im RIS seit 25.01.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Zahnärztin. Im Zuge einer im Jahr 1993 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin eine bebaute Liegenschaft im März 1987 um 6,5 Mio. S gekauft und im Oktober 1992 um 26 Mio. S an die Republik Österreich verkauft hat. Aus der Vermietung dieser Liegenschaft seien allein im Zeitraum 1987 bis 1990 Verluste von insgesamt 1,569.690 S entstanden. Die einzelnen Wohnungen des Gebäudes seien bereits be... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;MRG;
Rechtssatz: Sind die Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes zur Anwendung gekommen, so entspricht es für diese Konstellation der Rechtsprechung des VwGH, dass bei Prüfung der Ertragsfähigkeit der Vermietung an Stelle der g... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als Vormieter der Wohnung X-Straße, am 17. März 1992 S 950.000,-- vom Nachmieter der obgenannten Wohnung für die Aufgabe der Mietrechte entgegengenommen und hinsichtlich eines Betrages von S 350.000,-- keine gleichwertige Gegenleistung erbracht zu haben. Es wurde über ihn gemäß § 27 Abs. 4 MRG eine Geldstrafe von S 100.000,--, im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen, verhän... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §16;MRG §27 Abs1 Z1;MRG §27 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Sofern die im Beschwerdefall ins Treffen geführte Mietzinsvorauszahlung (S 100.000,-- plus S 10.000,-- an USt, wobei der Beschuldigte auch das "Bemühungshonorar" von S 9.000,--, weitere Ust von S 1.800,-- und die Stempelgebühren von S 2.661,-- als Mietzinsvorauszahlung verstanden wissen will überhaupt eine zulässige Mietzi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben anläßlich einer Zwangsversteigerung im Juli 1987 um S 3,000.000,-- eine bebaute Liegenschaft, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Im Anschluß daran ließen die Beschwerdeführer folgende Arbeiten an dem Gebäude durchführen: Kontrolle des Außenverputzes, Abschlagen lockerer Teile und Anmalen der Fassade, Austausch von 30 straßenseitig gelegenen Fenstern, Ausmalen des Stiegenhauses, Abtragen des Aufzughauses unter Verzicht d... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;MietenG;MRG; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;
Rechtssatz: Die Überlegung, wonach der sogenannte nachgeholte Instandsetzungsaufwand für neu erworbene Mietobjekte richtig betrachtet zum Herstellungsaufwand zählt un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Schulwart an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule XY tätig. Mit Bescheid vom 25. Oktober 1972 wies der Landesschulrat für Oberösterreich (im folgenden kurz: LSR) dem Beschwerdeführer die im Vordertrakt dieses Schulgebäudes gelegene Wohnung, bestehend aus Küche, Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Bad, WC und Vorraum (im Gesamtausmaß von 72,72 m2) ab 1. November 1972 bis auf weit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24 Abs1;MietenG;MRG;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 88/12/0118 2
("Betriebskosten" umfassen nicht auch die Heizkosten) Stammrechtssatz Weder das MietenG noch das MRG sind unmittelbar auf durch Bescheid zugewiesene Naturalwohnungen und Dienstwohnun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1987 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Im Dienststand war er an der Universitätsbibliothek als Heizer tätig; unbestritten ist, daß er auch die Funktion eines Hausmeisters für die Universitätsbibliothek ausgeübt hat. Mit Bescheid vom 18. Juni 1965, Zl. 49.614-III/4-65, wies der (damals zuständige) Bundesminister für Unterricht dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 23. Dezember 1964 "die Wohnung im bundeseigen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24 Abs1;MietenG;MRG;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Weder das MietenG noch das MRG sind unmittelbar auf durch Bescheid zugewiesene Naturalwohnungen und Dienstwohnungen anzuwenden, bei denen die angemessene Vergütung nach § 24 Abs 1 GehG im Einzelfall (gleichfalls durch Bescheid) festzu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bezogen auf Grund eines am 15. Jänner 1983 geschlossenen Bestandvertrages über ein in den Jahren 1952/1953 mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds wiederhergestelltes Bestandobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von S 82.000,-- monatlich. In der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 1983 machten die Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972 einen steuerfreien Betrag von S 723.592,-- (verrechnungspflichtige Mieteinnahmen... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;MRG §16;MRG §27;MRG §37 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Bei den nach mietrechtlichen Vorschriften verrechnungspflichtigen Einnahmen ist zwischen den fiktiven, deren Höhe das Gesetz ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse normiert, und den effektiv zu verrechnenden zu unterscheiden, bei denen auf den tatsächlichen Eingang... mehr lesen...