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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
GehG 1956 §24a Abs1;Rechtssatz
Sowohl die Regelungen einzelner Vergütungskomponenten in den §§ 24a und 24b GehG als auch die Untergliederung aller Komponenten in § 24a Abs. 1 letzter Satz GehG orientieren sich an den wohnrechtlichen Normen, insbesondere des MRG. Dem Wohnrecht kommt daher auch für die Auslegung der §§ 24a bis 24c GehG in der Fassung der 45. Gehaltsgesetz-Novelle, die im Ergebnis an deren bloß kursorischer Regelungstechnik nichts geändert hat, eine wichtige Orientierungsfunktion zu (vgl. zuletzt das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 2007, Zl. 2006/12/0214, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120057.X01Im RIS seit
24.07.2008Zuletzt aktualisiert am
07.08.2012