RS Vwgh 2008/6/25 2005/12/0057

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §24a Abs1;
GehG 1956 §24a;
GehG 1956 §24b;
GehG 1956 §24c;
MRG;

Rechtssatz

Sowohl die Regelungen einzelner Vergütungskomponenten in den §§ 24a und 24b GehG als auch die Untergliederung aller Komponenten in § 24a Abs. 1 letzter Satz GehG orientieren sich an den wohnrechtlichen Normen, insbesondere des MRG. Dem Wohnrecht kommt daher auch für die Auslegung der §§ 24a bis 24c GehG in der Fassung der 45. Gehaltsgesetz-Novelle, die im Ergebnis an deren bloß kursorischer Regelungstechnik nichts geändert hat, eine wichtige Orientierungsfunktion zu (vgl. zuletzt das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 2007, Zl. 2006/12/0214, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120057.X01

Im RIS seit

24.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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