RS Vwgh 2000/4/28 2000/12/0005

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Veröffentlicht am 28.04.2000
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs9;
MRG;

Rechtssatz

Das öffentlich-rechtliche Benützungsverhältnis gemäß § 80 Abs 9 BDG 1979 unterscheidet sich grundlegend von einem Bestandsverhältnis (auch von einem nach dem MRG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000120005.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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