Index
20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Beachte
Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;Rechtssatz
Die Überlegung, wonach der sogenannte nachgeholte Instandsetzungsaufwand für neu erworbene Mietobjekte richtig betrachtet zum Herstellungsaufwand zählt und als solcher aktivierungspflichtig ist, muß in der Regel außer acht gelassen werden, wenn ein mietengeschütztes Objekt erworben wurde, weil insbesondere durch die Mietengesetzgebung das Verfügungsrecht des Hauseigentümers sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht wesentlichen Einschränkungen unterworfen ist (Hinweis E 29.4.1965, 605/64, VwSlg 3262 F/1965).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130143.X02Im RIS seit
07.06.2001