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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Sind die Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes zur Anwendung gekommen, so entspricht es für diese Konstellation der Rechtsprechung des VwGH, dass bei Prüfung der Ertragsfähigkeit der Vermietung an Stelle der gesetzlich beschränkten Mietzinse fiktive marktübliche Mietzinse angesetzt werden (Hinweis E 25.11.1999, 97/15/0144). Es muss aber erkennbar sein, dass der Steuerpflichtige im Rahmen der ihm durch die mietrechtlichen Regelungen auferlegten Beschränkungen die Möglichkeiten der Erzielung von Einnahmen im Wesentlichen ausschöpft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150009.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.04.2009