Auf Grund der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und den ihr angeschlossenen Unterlagen, insbesondere der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde im April 1992 zur Stellung herangezogen und für tauglich erklärt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 2. September 1994 stellte der Bundesminister für Inneres fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 18. Juli 1994 wegen Fristversä... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheid ergibt sich: Mit diesem Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 iVm § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes idF BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 21. Februar 1995 die Zivildienstpflicht "wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG ... nicht eintreten lassen" könne. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Recht... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, den ihr angeschlossenen Unterlagen, insbesondere der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, und der Ergänzung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich folgendes: Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Dezember 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 5. Dezember 1994 die... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, den ihr angeschlossenen Unterlagen und der Ergänzung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 20. Mai 1994 die Zivildienstpflicht "gem. § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG ... nicht eintreten lassen" könne. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschlu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem ergänzenden Schriftsatz an den Verwaltungsgerichtshof und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich: Mit diesem Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 iVm § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes idF BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 18. April 1994 die Zivildienstpflicht "wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG ... nicht eintreten lassen" könne. Der Verfassungsgericht... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß die Zivildiensterklärung wegen Fristversäumnis die Zivildienstpflicht nicht eintreten ließ, zieht lediglich die rechtliche Konsequenz aus der OBJEKTIV gegebenen VERSPÄTUNG. Welche Umstände dafür maßgeblich waren und ob den Wehrpflichtigen daran ein Verschulden trifft, braucht bei der Überprüfung dieses Bescheides, der nicht über ein Wiedereinsetzungsbegehren des Wehrpflichtigen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1;VwRallg;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;ZDGNov 1994; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß die Zivildienster... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;ZDGNov 1994; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß die Zivildiensterklärung wegen Fristversäumnis die Zivil... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß die Zivildiensterklärung wegen Fristve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1;VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §16;WehrG 1990 §36 Abs1 idF 1992/690;WehrG 1990 §36a Abs2 impl;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §2 Abs2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;ZDGNov 1994;
Rechtssatz: Der Bf wurde nicht erst auf Grund des Bescheides des Bundesministers für Landesverteidigung, womit festge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1;VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §13a;VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;
Rechtssatz: Der Wehrpflichtige macht geltend, daß zum Zeitpunkt seiner Stellung im Jahre 1992 noch keine Regelung darüber bestanden habe, daß die Wehrpfli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;ZDGNov 1994; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß die Zivildiensterklärung wegen Fristversäumnis die Zivil... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit mündlich verkündetem Bescheid der Stellungskommission beim zuständigen Militärkommando Wien vom 29. August 1994 für "Tauglich" zur Leistung des Wehrdienstes befunden. Er hat am 30. November 1994 (so laut Beschwerde) oder am 1. Dezember 1994 (so laut angefochtenem Bescheid) eine Zivildiensterklärung gemäß § 2 Abs. 1 ZDG eingebrac... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §13a;VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, er sei entgegen der Bestimmung des § 5 Abs 1 ZDG idF BGBl Nr 1994/187 nicht über die Notwendigkeit, binnen einem Monat nach Abschluß des Stellungsverfahrens ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 5. Juli 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil dam... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 15. Juni 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verfassungsgerichtshof hat die dagegen erhobene Beschwerde nach Ablehnung ihrer Behandlung mit Beschluß vom 17. Jänner 1995, B 1864/94, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 18. November 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, wei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2;ZDG 1986 §5a Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur
Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Eu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2;ZDG 1986 §5a Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur
Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Eu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2;ZDG 1986 §5a Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur
Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Eu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. Juni 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil damit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. Juni 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil damit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 14. Juni 1994 die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid des oben wiedergegebenen Inhaltes nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil damit ... mehr lesen...