Der (im Jahre 1970 geborene) Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1998 gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 und 2 erster Satz sowie § 9 Abs. 1 und 3 Zivildienstgesetz 1986 - ZDG einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Er hatte nach diesem Bescheid Hilfsdienste bei der Pflege und Betreuung behinderter Menschen in Werkstätten und Wohngruppen, Instandhaltungs- und Küchenarbeiten, Boten-, Fahrt- und Versorgungsdienste zu erbringen. Als Dien... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §19a Abs2 idF 1996/788;ZDG 1986 §19a idF 1996/788;ZDGNov 1996 Art1 Z19;
Rechtssatz: Die im § 19a Abs. 2 ZDG in der Fassung vor der ZDG-Novelle 1996 enthaltene Unterscheidung zwischen dauernder und vorübergehender Dienstunfähigkeit kommt in der durch Art. I Z. 19 der ZDG-Novelle 1996 geänderten Fassung des § 19a ZDG nicht mehr vor, sodass es für die mit dem angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Dezember 1991 wies der Bundesminister für Inneres gemäß § 8 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) den Beschwerdeführer dem Sozialhilfeverband Linz-Land zur Leistung des Grundzivildienstes beginnend ab 3. Februar 1992 zu. Der Beschwerdeführer habe bei dieser Einrichtung Hilfsdienste im Pflegebereich, bei der Speisenzubereitung und -verteilung, Hol- und Bringdienste, Reinigungsarbeiten und Hilfsdienste bei den Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den medizintechnis... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §19 Abs2;ZDG 1986 §19a;
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 19a ZDG kommt es nicht darauf an, ob die Dienstunfähigkeit des Zivildienstpflichtigen iSd § 19a ZDG bereits bei der Untersuchung festzustellen war, sondern darauf ob der Amtsarzt in seinem Gutachten vom Tage der Untersuchung tatsächlich eine solche Feststellung getroffen hat. Hat der Amtsarzt jedoch lediglich ein Gut... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §17;ZDG 1986 §18;ZDG 1986 §19 Abs2;ZDG 1986 §19 Abs3;ZDG 1986 §19a;
Rechtssatz: Aus § 19a ZDG folgt zunächst, daß die Rechtsfolge der vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst nur dann in Betracht kommt, wenn der zuständige Amtsarzt die (vorübergehende oder dauernde) Dienstunfähigkeit des Zivildienstleistenden zu JEDEM Zivildienst feststellt. Anderes gilt, wenn gemäß § 19 Abs ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1974 §19a idF 1980/496;
Rechtssatz: Steht eine Gesundheitsschädigung des Zivildienstleistenden mit seiner Verwendung als Zivildiener in einem kausalen Zusammenhang, so kommt eine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst nur mit Zustimmung des Zivildieners in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984010079.X01 ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1974 §19a idF 1980/496;
Rechtssatz: Der Einwand - vorausgesetzt es liegt ein Anwendungsfall des § 19 a Abs 1 ZDG vor - wonach eine zulässige vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst u.a. nur in Betracht kommt, wenn der Zivildienstpflichtige nach den Feststellungen des Amtsarztes geistig oder körperlich ZU JEDEM ZIVILDIENST dauernd oder vorübergehend unfähig ist, erweist sich im Str... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1974 §19a idF 1980/496;
Rechtssatz: Das Argument der Behörde, wonach eine "derartige Tätigkeit im Rahmen des ord. Zivildienstes nicht gefunden werden konnte" (hier: Zivildienst bei vorwiegend sitzender Tätigkeit) nicht realisierbar sei und auch dem im § 3 Abs 1 ZDG verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung von Wehr- und Zivildienstleistenden widersprechen würde, ist deshalb nicht d... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1974 §19a idF 1980/496;
Rechtssatz: Das Argument der Behörde, dass eine "derartige Tätigkeit im Rahmen des ord. Zivildienstes nicht gefunden werden konnte" (hier: Verwendungsfähigkeit lt. Gutachten des Amtsarztes bei vorwiegend sitzender Tätigkeit) geht schon deshalb fehl, weil es sich in seiner Allgemeinheit jeglicher nachprüfenden Kontrolle entzieht. Europe... mehr lesen...