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44 ZivildienstNorm
ZDG 1974 §19a idF 1980/496;Rechtssatz
Steht eine Gesundheitsschädigung des Zivildienstleistenden mit seiner Verwendung als Zivildiener in einem kausalen Zusammenhang, so kommt eine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst nur mit Zustimmung des Zivildieners in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984010079.X01Im RIS seit
11.05.2004