RS Vwgh 1987/1/21 84/01/0079

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Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1974 §19a idF 1980/496;

Rechtssatz

Steht eine Gesundheitsschädigung des Zivildienstleistenden mit seiner Verwendung als Zivildiener in einem kausalen Zusammenhang, so kommt eine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst nur mit Zustimmung des Zivildieners in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984010079.X01

Im RIS seit

11.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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