RS Vwgh 1987/1/21 84/01/0079

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Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1974 §19a idF 1980/496;

Rechtssatz

Das Argument der Behörde, dass eine "derartige Tätigkeit im Rahmen des ord. Zivildienstes nicht gefunden werden konnte" (hier:

Verwendungsfähigkeit lt. Gutachten des Amtsarztes bei vorwiegend sitzender Tätigkeit) geht schon deshalb fehl, weil es sich in seiner Allgemeinheit jeglicher nachprüfenden Kontrolle entzieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984010079.X03

Im RIS seit

11.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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