I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Devolutionsantrag der mitbeteiligten Partei vom 23. Februar 2004 statt (Spruchpunkt I) und räumte der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 5 ff Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, (TKG 2003) ein näher beschriebenes, durch Verweisung auf angeschlossene Beilagen umschriebenes Leitungsrecht an der Liegenschaft EZ 611, Grundstück Nr 83/3, Bezirksgericht Liesing, ein: Die mitbeteiligte Partei sei berechtigt, die... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §5 Abs4 Z1;TKG 2003 §6 Abs2;TWG 1998 §9 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/03/0189 E 26. April 2005 2004/03/0191 E 26. April 2005 2004/03/0192 E 26. April 2005
Rechtssatz: Eine über das Ziel, dem Eigentümer die beabsichtigte Herstellung bekannt zu geben, hinaus gehende inhaltliche Festlegung des Inhaltes der "Planskizze" ist § 6 Abs. 2 TK... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Mit dem mit der Beschwerd... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510100010/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz93 Eisenbahn
Norm: 31985L0337 UVP-RL idF 31997L0011;AWG 1990 §9 Abs2;AWG 1990 §9 Abs3;EisenbahnG 1957 §33;EisenbahnG 1957 §35;EisenbahnG 1957 §36;EURallg;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - eisenbahnrechtliche Genehmigung - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei fü... mehr lesen...
Index: L92701 Jugendwohlfahrt Kinderheim Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: JWG Bgld 1992 §9 Abs1;JWG Bgld 1992 §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bgld JWG 1992 kennt nicht eine Anerkennung von physischen oder juristischen Personen als Träger der freien Jugendwohlfahrt. § 9 Abs 1 Bgld JWG 1992 sieht vielmehr die Möglichkeit der Heranziehung von Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt zur Erfüllung von ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des beschwerdeführenden Vereins vom 1. September 1995 auf Feststellung der Eignung, "privatrechtliche"Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu erfüllen, gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Burgenländischen Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 32/1992, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, dem vom Beschwerdeführer vorgelegten Konzept sei zu entnehmen, daß er unter einer näher genannten Bezeichnung... mehr lesen...
Index: L92701 Jugendwohlfahrt Kinderheim Burgenland
Norm: JWG Bgld 1992 §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei Erlassung eines Bescheides gem § 9 Abs 2 Bgld JWG 1992 geht es allein um die Entscheidung über die Eignung einer Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt, nichthoheitliche Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu erfüllen. Die rechtlichen Grundlagen für das Bestehen einer Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt werden... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. Jänner 1994 teilte das Fernmeldebauamt 5 Wien den Beschwerdeführern mit, daß es auf bestimmten Liegenschaften der Beschwerdeführer näher bezeichnete Fernmeldeanlagen hergestellt habe, und machte unter Berufung auf das Telegraphenwegegesetz, BGBl. Nr. 435/192, (TWG) an diesen Liegenschaften das Leitungsrecht geltend. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Einwendungen, die mit Bescheid des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 7. November ... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TWG 1929 §10;TWG 1929 §5 Abs1;TWG 1929 §9 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht kein Grund, dem Leitungsberechtigten in sinngemäßer Anwendung des § 10 Abs 4 TelegraphenwegeG im Falle der Unterlassung der Beigabe einer Planskizze bei Geltendmachung eines Leitungsrechtes die Möglichkeit der Sanierung durch Nachreichung einer solchen Skizze zu verwehren, wenn sich nach Erhebung von Einwendung... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TWG 1929 §10;TWG 1929 §5 Abs1;TWG 1929 §9 Abs2;
Rechtssatz: Das TelegraphenwegeG verlangt nicht, daß dem Eigentümer einer privaten Liegenschaft vom Leitungsberechtigten oder - nach Erhebung von Einwendungen - von der Behörde im Detail die genaue Lage der Leitungen beschrieben wird. Einer erforderlichenfalls beizugebenden Planskizze iSd § 9 Abs 2 TelegraphenwegeG kann kein in allen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 14. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer - nachdem ein vorangehender Bescheid der belangten Behörde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Mai 1990, Zl. 90/11/0048, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war - gemäß § 9 des Niederösterreichischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1978 (NÖ JWG 1978), LGBl. 9270-1, verpflichtet, für die Unterbringung sei... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren61/04 Jugendfürsorge
Norm: AußStrG §183;AVG §56;AVG §66 Abs4;JWG 1989 §33;JWG 1989 §40;JWG 1989 §43 Abs1;JWG NÖ 1978 §9 Abs2;JWG NÖ 1991;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bis zum Inkrafttreten des JWG NÖ 1991 (1 März 1991) war über... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein55 Wirtschaftslenkung
Norm: FlVfLG Tir 1978 §38 Abs4 litd;FlVfLG Tir 1978 §54 Abs3 litb;LWG 1976 §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Tir FlVfLG 1978 enthält eine eigene Begriffsbestimmung des landwirtschaftlichen Betriebes ebensowenig wie eine diesbezügliche Verweisung auf eine andere
Norm: . Daß das Tir FlV... mehr lesen...