RS Vwgh 1989/1/17 84/07/0125

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
55 Wirtschaftslenkung

Norm

FlVfLG Tir 1978 §38 Abs4 litd;
FlVfLG Tir 1978 §54 Abs3 litb;
LWG 1976 §9 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Tir FlVfLG 1978 enthält eine eigene Begriffsbestimmung des landwirtschaftlichen Betriebes ebensowenig wie eine diesbezügliche Verweisung auf eine andere Norm. Daß das Tir FlVfLG 1978 beim Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes aber von einem im vergleichbaren Gesetzgebungsbereich bereits vorgeprägten und dort vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichenden Verständnis ausginge, ist nicht ersichtlich. Das gilt im besonderen für die Annahme einer Orientierung des Getzes an den Richtlinien zur Förderung agrartechnischer Maßnahmen aufgrund des § 9 LWG.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 landwirtschaftlicher Betrieb

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984070125.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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