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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfLG Tir 1978 §38 Abs4 litd;Rechtssatz
Das Tir FlVfLG 1978 enthält eine eigene Begriffsbestimmung des landwirtschaftlichen Betriebes ebensowenig wie eine diesbezügliche Verweisung auf eine andere Norm. Daß das Tir FlVfLG 1978 beim Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes aber von einem im vergleichbaren Gesetzgebungsbereich bereits vorgeprägten und dort vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichenden Verständnis ausginge, ist nicht ersichtlich. Das gilt im besonderen für die Annahme einer Orientierung des Getzes an den Richtlinien zur Förderung agrartechnischer Maßnahmen aufgrund des § 9 LWG.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 landwirtschaftlicher BetriebEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984070125.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2015