Norm
UWG §9 B4Rechtssatz
Das Wort "Plus" ist, soweit es zur Bezeichnung eines Unternehmens dient, im Hinblick auf die in diesem Zusammenhang gegebene Ungewöhnlichkeit und Neuartigkeit als Phantasiewort im weiteren Sinn aufzufassen und hat daher Unterscheidungskraft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090820Dokumentnummer
JJR_19951107_OGH0002_0040OB00077_9500000_004