Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §18 Abs2;AWG 1990 §18 Abs3;AWG 1990 §32;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;SAG §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/05/0310
Rechtssatz: Die unterschiedliche Inanspruchnahme von Liegenschaftseigentümern gem § 18 Abs 2 AWG 1990 für den Abfall, der ab Inkrafttrete... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Ablagerungsplatz für Altautos, Autowracks, Motorteile udgl. auf dem Grundstück Nr. 744, EZ 21, KG M. Ein Bewohner dieser Ortschaft zeigte mit Schreiben vom 8. August 1991 der OÖ Umweltanwaltschaft u.a. an, daß die Umzäunung des Ablagerungsplatzes mit Altöl gegen Witterungseinflüsse imprägniert worden sei. Der von der belangten Behörde beigezogene Amtssachverständige stellte fest, daß die Imprägnierung des Holzzaunes mit einer Mischung aus Bitumen un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §69 Abs1 litb;AWG 1990 §32;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde in einem Verfahren trotz gegebener Möglichkeit ein Gutachten nicht eingeholt, dann kann das später eingeholte Gutachten mangels des Tatbestandsmerkmales "ohne Verschulden der Partei" keinen Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 lit b AVG (nunmehr § 6... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist beim Korpskommando III. Mit Beschluß vom 12. Oktober 1992 sowie vom 11. November 1992 nahm das Bezirksgericht St. Pölten dem Vater Andreas C. die Obsorge für seine Töchter Sandra (geboren 1981) und Beatrix (geboren 1982) ab und übertrug sie dem Beschwerdeführer und seiner Frau als Pflegeeltern. Mit Schreiben vom 3. November 1992 (eingelangt beim Korpsko... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich20/02 Familienrecht61/01 Familienlastenausgleich61/04 Jugendfürsorge63/02 Gehaltsgesetz
Norm: FamLAG 1967;GehG 1956 §4 Abs5 Z5;JWG 1989 §32;JWG 1989 §33;JWG NÖ 1991 §28 Abs1;JWG NÖ 1991 §28 Abs4;JWG NÖ 1991 §28;JWG NÖ 1991 §48;UVG §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die im E 9.7.1991, 90/12/0104 zur Familienbeihilfe iZm § 4 Abs 5 Z 5 GehG aufgestellten Grundsätze sind w... mehr lesen...
Am 3. Juni 1991 ist im Materiallager der Beschwerdeführerin ein Brand ausgebrochen, wobei die in den Lagerräumen gelagerten Materialien, wie Latex, Kokos, Roßhaar, kleine Mengen Schaumgummi und ein größerer Posten Matratzen und Federkerne verbrannten. Dieser Vorfall ereignete sich in der Nacht. Der an der Brandstelle anwesende Bezirkshauptmann traf keinen Vertreter der Beschwerdeführerin an Ort und Stelle an. Da eine Auskunft von chemotechnischen Amtssachverständigen ergeben habe, daß... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §32;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführerin "als Grundeigentümerin des Grundstückes aufgetragen, die in einer Entfernung von ca. 80 m östlich des Hauses X, in der V-förmig ausgebildeten Geländemulde in einem Ausmaß von ca. 20 m3 gelagerten Problemstoffe, wie insbesondere Dosen mit Farb- bzw. Lackresten, Spraydosen, Behälter mit Motorölen, Wasserglas, Speiseöle, Reinigungsmittel, gebrauchte Batter... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §3 Abs1;AWG 1990 §3 Abs2;AWG 1990 §32 Abs1;AWG 1990 §32 Abs2;AWG 1990 §32;
Rechtssatz: Daß ein Auftrag gemäß § 32 AWG 1990 auch für nicht gefährliche Abfälle erteilt werden darf, wenn sie gemeinsam mit gefährlichen Abfällen abgelagert worden sind, kann dem AWG 1990 nicht entnommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Berufungserkenntnis bestätigte die belangte Behörde das erstinstanzliche Straferkenntnis hinsichtlich der Schuldfrage, ging aber hinsichtlich der Strafhöhe mit einer Herabsetzung vor. Der Beschwerdeführer wurde wegen Übertretung des § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 lit. b Z. 12 des Abfallwirtschaftsgesetzes BGBl. Nr. 325/1990 bestraft. Er macht nicht geltend, daß die Bezahlung der über ihn verhängten Geldstrafe einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §38;AWG 1990 §17 Abs2;AWG 1990 §32;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z12;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AWG - Der Bf wurde wegen Übertretung des § 17 Abs 2 iVm § 39 Abs 1 lit b Z 12 AWG 1990 bestraft. Er meint, die allfällige Rechtskraft des Verwaltungsstraferkenntnisses sei für einen auf den ... mehr lesen...