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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §3 Abs1;Rechtssatz
Daß ein Auftrag gemäß § 32 AWG 1990 auch für nicht gefährliche Abfälle erteilt werden darf, wenn sie gemeinsam mit gefährlichen Abfällen abgelagert worden sind, kann dem AWG 1990 nicht entnommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050055.X03Im RIS seit
11.07.2001