Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit am 18.07.2024 übersandter E-Mail beantragte XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) den Aufschub seines Militärdienstes, aufgrund seines Studiums an der Paris Lodron Universität Salzburg. Mit am 18.07.2024 übersandter E-Mail beantragte römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) den Aufschub seines Militärdienstes, aufgrund seines Studiums an der Paris Lodron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 12.04.2023 die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes aufgrund seiner Selbstständigkeit. Die Erfüllung des Bundesheerdienstes würde dazu führen, dass er seine, im Jahr 2022 gegründete, Firma schließen müsse. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 12.04.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) ist seit dem Eintritt der Rechtskraft des Stellungsbeschlusses am 29.11.2018 tauglich und wurde kraft Gesetzes bis zum 05.06.2019 wegen seiner Schulausbildung von der Ableistung des Grundwehrdienstes ausgeschlossen. I.2. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Salzburg (nachfolgend belangte Behörde) vom 04.07.2019 wurde der BF mit Wirkung vom 07.01.2020 zur Leistung des Grundwehrd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bisheriges Verfahren Dem Beschwerdeführer wurde erstmals am 22.04.2016 ein Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab XXXX zugestellt. Dieser Einberufungsbefehl wurde mehrmals abgeändert, zuletzt mit Bescheid vom 10.01.2020 auf den Einberufungstermin 04.05.2020. Dabei wurde nach Erlassung des letzten Abänderungsbescheides festgestellt, dass sich der Sachverhalt im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale des § 24 Abs. 3 Wehrgese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bisheriges Verfahren Dem Beschwerdeführer wurde erstmals am 01.04.2014 ein Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab XXXX zugestellt. Dieser Einberufungsbefehl wurde mehrmals abgeändert, zuletzt mit Bescheid vom 13.09.2019 auf den Einberufungstermin 02.06.2020. Dabei wurde nach Erlassung des letzten Abänderungsbescheides festgestellt, dass sich der Sachverhalt im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale des § 24 Abs. 3 We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bisheriges Verfahren Dem Beschwerdeführer wurde erstmals am 01.04.2014 ein Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab XXXX zugestellt. Dieser Einberufungsbefehl wurde mehrmals abgeändert, zuletzt mit Bescheid vom 13.09.2019 auf den Einberufungstermin 02.06.2020. Dabei wurde nach Erlassung des letzten Abänderungsbescheides festgestellt, dass sich der Sachverhalt im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale des § 24 Abs. 3 We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 16.07.2013 festgestellt. 2. Mit Einberufungsbefehl (zugestellt am 31.12.2018) wurde der BF zur Leistung des Wehrdienstes mit 02.09.2019 einberufen, nachdem ihm zuvor ein Aufschub bis 15.08.2018 wegen seines Studiums der technischen Physik gewährt worden war. 3. Mit Antrag vom 06.08.2019 ersuchte der BF beim Militärkommando (im Folgenden: MilKdo oder be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.03.2019 beantragte der Beschwerdeführer den Aufschub des Antrittes seines Grundwehrdienstes zum Zweck der Weiterführung seines Studiums der Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien. Dem Antrag war eine Bestätigung des Studienerfolges, eine Studienzeitbestätigung, und eine Inskriptionsbestätigung für das Sommersemester 2019, jeweils vom 21.03.2019, beigefügt. Mit Bescheid des Militärkommandos Wien vom 12.04.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde mit Einberufungsbefehl der belangten Behörde vom 09.09.2016 ab 02.02.2017 zum Grundwehrdienst einberufen. Der Ein-berufungstermin des BF wurde antragsgemäß mit Bescheid vom 27.01.2017 vom 06.02.2017 auf den 02.10.2017 abgeändert. 2. Mit Antrag vom 19.09.2017 ersuchte der BF um "Befreiung bzw. Abänderung des Einberufungsbescheides" und beantragte einen Aufschub, weil er seinen Wohnsitz in Österreich ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bisheriges Verfahren Der Beschwerdeführer wurde bei der Stellung am 04.12.2012 für tauglich befunden. Aufgrund seiner Schulausbildung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus in Klessheim war der Beschwerdeführer kraft Gesetzes von der Einberufung zum Grundwehrdienst bis zum 18.10.2016 ausgeschlossen. Seine Heranziehbarkeit zum Grundwehrdienst begann mit 19.10.2016. Der Beschwerdeführer wurde mit Einberufungsbefehl vom 19.10.2016 ab 0... mehr lesen...