Norm: WGG §23 Abs2WGG §28 Abs3WGG §39 Abs3
Rechtssatz: Die gesetzliche Anordnung des § 23 Abs 2 WGG, wonach die Rechnungslegung „grundsätzlich“ in Anwendung der Bestimmungen des UGB zu erfolgen hat, lässt zwar die Möglichkeit von Ausnahmen offen. Dabei müssen sich derartige Ausnahmen jedoch aus dem Gesetz selbst ergeben. Derartige Sondervorschriften bestehen etwa in § 23 Abs 1 und 4 WGG. Soweit keine Sondervorschriften bestehen, ist der Verweis... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Steyr wurden seit 19. April 2007 wegen diverser im Sprengel dieses Gerichtshofes begangener Diebstähle gerichtliche Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahles nach §§ 127, 130 erster Fall StGB geführt. Durch Überwachung der Telekommunikation konnten Johann D***** und Rüdiger S***** als tatverdächtig ausgeforscht werden. Deren anschließende Observierung ergab (weitere) Verdachtsmomente für im Sprengel des Land... mehr lesen...
Begründung: Mit letztwilliger Verfügung des Erblassers vom 18. 12. 1997 setzte dieser die Witwe Sigrid H***** zur Alleinerbin seines Vermögens ein; seine Töchter Sylvia R***** und Susanne H***** aus erster Ehe - die nunmehrigen Revisionsrekurswerberinnen - setzte er hingegen auf den Pflichtteil unter Einrechnung sämtlicher Vorempfänge sowie eines in seinem Testament ausgesetzten Legats (ON 3). Gemäß einer im Testament weiters verfügten fideikommissarischen Substitution fielen zwei ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat von der Antragsgegnerin mit Anwartschaftsvertrag vom 22. 4. 1992 und sodann mit Kauf und Wohnungseigentumsvertrag vom 13. 7./16. 8. 1994 176/1938 Anteile der Liegenschaft EZ 248 Grundbuch ***** gekauft, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung top 8 im Haus ***** in ***** verbunden ist. Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat die aus 12 Eigentumswohnungen bestehende Wohnanlage errichtet. In Punkt III des Anwartscha... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im hier zu beurteilenden Zeitraum eine gemeinnützige Bauvereinigung. Als solche hat sie im eigenen Namen auf der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 837/42 und 837/43, die aus 50 Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage “E*****" errichtet und den Antragstellern sowie weiteren jetzigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft auf Basis eines Nutzwertgutachtens vom 5. 8. 1994 verkauft. Die den Antragstellern zukommende... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt einen Möbelhandel mit der Hauptniederlassung in Wels. In Völs hat sie eine Zweigniederlassung. Sie betreibt dort auf einer von der klagenden Partei "in Bestand genommenen" Grundfläche einen "Möbelix"-Fachmarkt. Das Gebäude und die sonstigen baulichen Anlagen wurden von der beklagten Partei errichtet. Mit Bescheid vom 6. 4. 2000 wurde ihr die behördliche Benützungsbewilligung erteilt. Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von 43.603,70 EURO... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat in ***** eine aus 11 Objekten bestehende Reihenhausanlage errichtet und davon das Haus Nr. 4 am 30. 11. 1995 um einen voraussichtlichen Preis von S 3,391.269,-- an Mag. Edda H***** und Mag. Michael W***** verkauft. Der Kaufpreis wurde vereinbarungsgemäß nach den Bestimmungen des WGG gebildet und umfasste die anteiligen Grund-, Aufschließungs- und Baukosten. Zu letzteren heißt es in Punkt III. (1) des Vertrages: Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin räumte mit Firmenkreditvertrag vom 7.9.1994 einem Holzbauunternehmen einen bis zum Betrag von S 300.000,-- ausnützbaren Kontokorrentkredit mit einer Laufzeit bis 6.9.1999 ein. Neben anderen Sicherheiten übernahmen die beiden Beklagten gemäß Punkt 6.4. des Kreditvertrages gegenüber der Klägerin "die wechselmäßig unterlegte Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB". Die Beklagten unterfertigten dazu am 7.9.1994 die im Anschluß an den Kreditve... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z5KWG 1979 §23 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Beurteilung einer das Bankgeheimnis aufhebenden Erklärung als wirksam kommt es darauf an, ob für den Kunden die Reichweite seines Verzichtes auf das Bankgeheimnis objektiv überschaubar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 2299/96f Entscheidungstext OGH 29.01.1997 7 Ob 2299/96f European Ca... mehr lesen...
Norm: ARHG §51BWG §38 Abs2 Z1KWG §23 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das die Rechtshilfe bewilligende und leistende inländische Gericht ist als Strafgericht im Sinne des § 23 Abs 2 Z 1 KWG (nunmehr § 38 Abs 2 Z 1 BWG) anzusehen; ein solches von einem inländischen Gericht in Gang gesetztes Rechtshilfeverfahren entspricht daher einem eingeleiteten gerichtlichen Verfahren nach der vorzitierten Gesetzesstelle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98KWG 1979 §23 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bestimmte Spareinlage in den Nachlass fällt, kann das Abhandlungsgericht Auskünfte auch von Banken einholen. Eine solche Anfrage ist aber auf Auskünfte zu beschränken, die dem Zweck der weiteren Klärung der Nachlasszugehörigkeit dienen können. Entscheidungstexte 1 Ob 609/93 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ARHG §2BWG §38KWG 1979 §23 Abs2 Z1RHStrÜbk Art2 litb
Rechtssatz: Rechtshilfe in gerichtlichen fiskalischen Strafsachen darf im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht mit dem generellen Hinweis auf eine nach den österreichischen Gesetzen bestehende Geheimhaltungspflicht ("Unantastbarkeit des Bankgeheimnisses") verweigert werden; es ist vielmehr im konkreten Fall zu beurteilen, ob nach österreichischem Recht die Geheimhaltungspflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bauspargeschäft wird in Österreich von vier Bausparkassen betrieben, nämlich der Beklagten, der Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige registrierte GenmbH (im folgenden kurz "Bausparkasse Wüstenrot"), der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft mbH und der S-Bausparkasse der Österreichischen Sparkassen. Jede dieser vier Bausparkassen arbeitet mit bestimmten Kreditunternehmungen (Banken), mit denen sie in vertraglichen Beziehungen steht, z... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte lebte mit P***** S***** in Lebensgemeinschaft. Dieser stand mit der klagenden Bank in Geschäftsverbindung, die ihm einen wiederholt ausnutzbaren Rahmenkredit von S 300.000 einräumte, der über das Konto 10631737 abgewickelt wurde und mittels eines von P***** S***** akzeptierten Blankowechsels besichert war. Die Beklagte verpflichtete sich mit diesem Blankowechsel als Wechselbürgin für den Akzeptanten. Zur Wiederausnützung des Kredites bedurfte es nicht ihrer ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat im Verfahren die Verjährung eines Großteils der geltend gemachten Forderungen eingewendet. Ein Teil dieser Forderungen ist Gegenstand einer nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung mittels Schriftsatzes erfolgten Klagsausdehnung. Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Frage, ob bei Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes die Verjährung jener Forderung, um die die Ausdehnung erfolgt, bereits mit dem Einlangen des Schriftsat... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Salzburg sind zum AZ 24 Vr 1312/87 gerichtliche Vorerhebungen gegen den am 17.Oktober 1943 geborenen Werner E*** wegen des Verdachtes des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB (im Zusammenhang mit der Schadenmeldung an ein Versicherungsunternehmen betreffend den Brand vom 11.März 1987 im Saunaraum seines Einfamilienhauses) anhängig; in deren Verlauf wurde der Verdächtige am 23.Juli 1987 gemäß § 38 Abs. 3 StPO veran... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §29JGG 1988 §33 Abs1KWG 1979 nF §23 Abs2 Z1SGG §20SGG §25 Abs2 litaStGB §65 Abs1 Z1StPO §51
Rechtssatz: Unter "Einleitung des Strafverfahrens" ist keineswegs ausschließlich die
Begründung: des Prozessrechtsverhältnisses, sondern (durchwegs) schon die Vornahme von gerichtlichen Vorerhebungen zu verstehen. Entscheidungstexte 14 Os 170/88 Entscheidungstext OGH 18.01.1989 ... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 nF §23 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auch nach der Änderung des § 23 Abs 2 Z 1 KWG durch die KWGNov 1986 BGBl 1986/325 genügt im gerichtlichen Strafverfahren für die Aufhebung des Bankgeheimnisses, daß gerichtliche Vorerhebungen geführt werden. Entscheidungstexte 14 Os 170/88 Entscheidungstext OGH 18.01.1989 14 Os 170/88 Veröff: EvBl 1989/99 S 345 = JBl 1989,454 (zustimmen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Odo B*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 1.Oktober 1985 in Lackenbach fremde bewegliche Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert, nämlich einen Bargeldbetrag von 150.000 S, Verfügungsberechtigten der V*** L*** mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte b... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §23 Abs2 Z3
Rechtssatz: Je nach dem Umfang ihrer Vertretungsbefugnis können auch rechtsgeschäftliche, organschaftliche oder gesetzliche Vertreter im Namen des Bankkunden der Offenbarung des Geheimnisses zustimmen; eine bloße Zeichnungsbefugnis über ein Konto ist einer derart umfänglichen Ermächtigung allerdings nicht gleichzuhalten. Entscheidungstexte 11 Os 171/86 Ents... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §23 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ergibt sich in einem konkreten, gegen einen bestimmten Verdächtigen (Beschuldigten, Angeklagten) eingeleiteten Strafverfahren ein aus dem Tatverdacht hervorleuchtender sachlicher Zusammenhang mit einer bestimmten Bankverbindung, so erfaßt die Durchbrechung des Bankgeheimnisses jedenfalls auch das Konto eines persönlich in das Strafverfahren (noch) nicht involvierten Bankkunden, über das der (bisher) der Ta... mehr lesen...
Norm: JN §93UWG §23 Abs2ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Nach § 23 Abs 2 UWG können mehrere Streitgenossen, für die nach § 23 Abs 1 dieses Gesetzes der ausschließliche Gerichtsstand bei verschiedenen Gerichten begründet ist, im Gegensatz zu § 93 JN auch dann vor jedem dieser Gerichte geklagt werden, wenn nur eine uneigentliche Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO und nicht eine gerichtliche Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 1 ZPO vorli... mehr lesen...