Norm
AußStrG §98Rechtssatz
Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bestimmte Spareinlage in den Nachlass fällt, kann das Abhandlungsgericht Auskünfte auch von Banken einholen. Eine solche Anfrage ist aber auf Auskünfte zu beschränken, die dem Zweck der weiteren Klärung der Nachlasszugehörigkeit dienen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013540Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018