Mit Antrag vom 6. Dezember 2005 wandte sich die Beschwerdeführerin an die belangte Behörde und brachte vor, sie sei eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in S und F und handle mit EDV-Großrechnern, welche auch an österreichische Kunden verkauft würden. Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Jänner 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG-Richtlinie) sei § 13a in das AWG 2002 eingefügt sowie eine Verordnung auf Grundlage des § 14 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §56;AWG 2002 §13a Abs3;AWG 2002 §22 Abs1;ElektroaltgeräteV 2005 §7 Abs3;
Rechtssatz: § 13a Abs 3 AWG 2002, mit dem Regelungen über die Registrierung von Herstellern, die beabsichtigen, ihre Rücknahmeverpflichtung individuell zu erfüllen, getroffen werden, sieht nun nach erfolgter Anzeige die Erlassung eines Bescheides vor. Nach dieser Bestimmu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 2005 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, die Anzahl der Entleerungen des Restmüllbehälters für die Liegenschaft W, C-gasse 107, von 260 pro Jahr auf 52 pro Jahr herabzusetzen, abgewiesen. In der Begründung: heißt es, am 23. Juli 2003 sei festgestellt worden, dass der Müllcontainer ca. zur Hälfte befüllt gewesen sei. Um 7.38 Uhr sei der Behälter... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft in Wien, auf dem ein Gebäude mit mehreren Wohnungen errichtet ist. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (der Erstbehörde) vom 2. Oktober 2000, Spruchpunkt II., wurden gemäß § 22 des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes - Wr. AWG für die genannte Liegenschaft, die gemäß den §§ 17 und 18 dieses Gesetzes in die öffentliche Müllabfuhr einbezogen ist, die Art und Zahl der Sammelgefäße sowie die Anzahl... mehr lesen...
Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte
Norm: AWG Wr 1994 §22 Abs1;AWG Wr 1994 §22 Abs2;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art83 Abs2;MRK Art6;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VfGH ist die Entscheidung über Streitigkeiten nur dann einem Tribunal vorzubehalten, we... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 6. Dezember 2000 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine auf § 67 a Abs. 1 Z. 2 AVG gestützte Beschwerde gegen "die Stadt Wien" wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein. In dieser Beschwerde heißt es, am 9. November 2000 sei im Hof des Hauses des Beschwerdeführers vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 48, ein zusätzliches Müllsammelgefäß ohne vorherige Verständigung oder Zustimmung ... mehr lesen...
Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: AWG Wr 1994 §22 Abs1;B-VG Art18;
Rechtssatz: Dass § 22 Abs. 1 Wr. AWG 1994 hoheitliches Handeln vorsieht, ergibt sich eindeutig daraus, dass als (rechtskonforme) Handlungsform der Bescheid vorgesehen ist. Eur... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 23. März 1995 schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis August 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 373.121,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Weiters wurden für Unterschreitungen ... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1;
Rechtssatz: In § 22 Abs 1 BWG einerseits und in § 27 Abs 5 legcit andererseits sind verschiedene Tatbestände geregelt, die zwar letzten Endes demselben ordnungspolitischen Ziel dienen, in denen aber zur Erreichung dieses Zieles voneinander verschiedene Verhaltenspflichten der Kreditinsti... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037 Geldrecht Währungsrecht und Kreditrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §97;FinanzmarktanpassungsG 1993;KWG 1979 §14 Abs14;
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend das FinanzmarktanpassungsG 1993 (mit dem auch das BWG erlassen wurde) 1130 BlgNR 18te GP, ergibt sich, dass in §... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Unterschreitungen der Grenze für die Eigenmittel gemäß § 22 Abs. 1 BWG gemäß einer dem Bescheid integrierten Aufstellung betreffend das Jahr 1994 Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z. 1 BWG in der Höhe von S 220.257,-- und für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 BWG entsprechend einer dem Bescheid integrierten Aufstellung betreffend näher a... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §23;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §74 Abs1;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Hat die Bank selbst ihre Eigenmittel gegenüber der Beh in tausend Schilling gerundet angeführt und sind vor allem auch die aushaftenden Veranlagungen in tausend Schilling gerundet der Beh bekann... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. September 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zumindest am 18. April 1995 in der Schottergrube auf der Grundparzelle X, KG I, in U, Gemeinde A, entgegen § 22 Abs. 1 des O.ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, wonach die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Abfallbehandlungsanlagen einer abfallrechtlichen Bewilligung bedü... mehr lesen...
Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG OÖ 1990 §22 Abs1;AWG OÖ 1990 §42 Abs1 Z1 litc;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist dafür, ob die Bestrafung nach § 42 Abs 1 Z 1 lit c OÖ AWG 1990 zu Recht erfolgte, ohne Bedeutung, ob die auf der nach § 22 Abs 1 OÖ AWG 1990... mehr lesen...
Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG OÖ 1990 §22 Abs1;AWG OÖ 1990 §42 Abs1 Z1 litc;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Das Unrechtsbewußtsein ist ein Schuldelement, das von jenem des Vorsatzes zu unterscheiden ist (Hinweis E 15.6.1992, 91/10/0146). Ein mangelndes Un... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden erteilte mit Bescheid vom 3. August 1992 einer näher genannten Person gemäß § 22 O.ö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 - O.ö. JWG 1991, LGBl. Nr. 111, die Bewilligung zur Übernahme von zwei minderjährigen Kindern des Beschwerdeführers in Pflege und Erziehung. Seine gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 23 Abs. 2 O.ö. JWG 1991 mangels Parteistellung des Beschwerdeführers zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Index: L92704 Jugendwohlfahrt Kinderheim Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren61/04 Jugendfürsorge
Norm: ABGB §137;ABGB §144;ABGB §176 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;JWG 1989 §16 Abs3;JWG OÖ 1991 §22 Abs1;JWG OÖ 1991 §23 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Wegfall der Parteistellung des Kindesvaters infolge der rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes, ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 11. Juni 1993 beantragte die mitbeteiligte Partei unter Vorlage entsprechender Projektsunterlagen die Erteilung der abfallrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttdeponie auf den Grundstücken Nr. 1907 und 1909 je KG F. Zur Auffüllung ist ein von Osten nach Westen abfallender Erosionsgraben vorgesehen, der eine durchschnittliche Kronenbreite von 45 m, eine maximale Länge von 250 m und eine maximale Tiefe von 7,5 m aufweist. Daraus ergibt... mehr lesen...
Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AWG OÖ 1990 §22 Abs1;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Ob durch ein Projekt (hier: Errichtung und Betrieb einer Bauschuttdeponie) eine Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse gem § 39 WRG bewirkt wird, ist in einem nach dem WRG a... mehr lesen...