RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0139

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Veröffentlicht am 15.05.2000
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Index

E3L E06202020
37 Geldrecht Währungsrecht und Kreditrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te;
BWG 1993 §22 Abs1;
BWG 1993 §97;
FinanzmarktanpassungsG 1993;
KWG 1979 §14 Abs14;

Rechtssatz

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend das FinanzmarktanpassungsG 1993 (mit dem auch das BWG erlassen wurde) 1130 BlgNR 18te GP, ergibt sich, dass in § 22 Abs 1 BWG einerseits das Mindestmaß der Eigenmittel eines Kreditinstitutes im Sinne einer risikogewichteten, relativen Anforderung ("zumindest 8 vH der Bemessungsgrundlage") normiert und ergänzend weiters eine absolute Eigenmittel-Untergrenze festgelegt ist. Letztere betrage - in statischer Betrachtung - das bei Konzessionserteilung geforderte Anfangskapital (Art 4 Abs 1 der RL 89/646/EWG). Für am 1.1.1994 bereits bestehende Kreditinstitute gelte eine Übergangsregelung.

§ 97 BWG erfasst daher bei der Verweisung auf die gem § 22 Abs 1 BWG erforderlichen Eigenmittel sowohl die Unterschreitung dieser absoluten als auch die Unterschreitung der relativen Eigenmittel-Untergrenze. Für diese Auffassung sprechen auch die genannten Materialien zu § 97 BWG, wonach die in § 97 BWG statuierte Ausdehnung der Pönalebestimmungen auf sämtliche Ordnungsnormen dem bewährten Vorbild des § 14 Abs 14 KWG entspreche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995170139.X03

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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