RS Vwgh 1995/8/29 94/05/0177

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AWG OÖ 1990 §22 Abs1;
WRG 1959 §39;

Rechtssatz

Ob durch ein Projekt (hier: Errichtung und Betrieb einer Bauschuttdeponie) eine Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse gem § 39 WRG bewirkt wird, ist in einem nach dem WRG abzuführenden wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren und nicht im Rahmen des OÖ AWG 1990 zu überprüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050177.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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