Norm
UWG §2 A4Rechtssatz
Der für die Beurteilung der Richtigkeit einer Werbeankündigung maßgebende Zeitpunkt ist jener, in dem sie gemacht wurde. Bei der Ausstrahlung eines Werbespots ist das der Tag der Sendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088811Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2012