Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Fahrschule in G*****. Er nimmt den Beklagten wegen eines Zugabenverstoßes auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung in Anspruch. Der Beklagte war zum Zeitpunkt der beanstandeten Ankündigungen Fahrschulleiter nach § 113 KFG einer in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Fahrschule. Der Kläger begehrt, dem Beklagten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte übt im Standort Wien 6, Mariahilferstraße 39, das gebundene Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel, aus; sie betreibt den Detailhandel mit Radio- und Elektrowaren. Der Zweitbeklagte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist die Ehegattin des Zweitbeklagten und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Erstbeklagten; sie ist an deren Stammkapital als Gesellscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist auf Grund des am 10.Februar 1965 verbücherten Kaufvertrages vom 9.Dezember 1964 zu 58/1566 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 5127 KG Leopoldstadt, Haus in der Hartkortstraße 9, womit das Wohnungseigentum an der Wohnung top.Nr. 23 verbunden ist. Mit Bewilligungsbescheid vom 19.Jänner 1965 sicherte die klagende Partei den Eigentümern der Liegenschaft ein Darlehen aus den Mitteln des W***-W*** in der Höhe von 4,636.000 S zu. Mit Endbes... mehr lesen...
Norm: StGG 1867 Art2StGG 1867 Art5WWG idF WWGNov 1967 §19 Abs2 lite
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen die Bestimmungen der Art 2 und 5 StGG 1867 durch § 19 Abs 2 lit e WWG idF der Novelle BGBl 1967/54. Entscheidungstexte 5 Ob 31/85 Entscheidungstext OGH 16.09.1986 5 Ob 31/85 Veröff: MietSlg XXXVIII/35 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Der klagende Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gewährte der beklagten Wohnbaugemeinschaft zum Zwecke der Errichtung von zwei Wohnhäusern in Graz in den Jahren 1964 bis 1970 in mehreren Teilbeträgen ein nach dem Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz begünstigtes Darlehen von rund 13 Mio. S. Nach der Herstellung der beiden Häuser, in denen sich Wohnungen und Geschäftslokale befinden, verkaufte die Beklagte mit Vertrag vom 30. 12. 1967 den ihr gehörigen ideellen 36/3120 Anteil der Liegenschaft mit der An... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs2 litf
Rechtssatz: Hat die beklagte Wohnbaugesellschaft das im Wohnungseigentum stehende Geschäftslokal verkauft und hat es der bücherlich nicht einverleibte Käufer einem Dritten vermietet, so ist der klagende Fonds vor Ausspruch der Darlehenskündigung gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, der Beklagten als Vertragspartner durch Einräumung einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Bewirkung der Eigentumsüb... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs2 lite
Rechtssatz: Nur eine kraß gegen den Grundgedanken des Gesetzes verstoßende, wenngleich bei Betrachtung des bloßen Wortlautes dieser Bestimmung zulässige Aufkündigung des Darlehens könnte als Verstoß gegen die guten Sitten und damit als nichtige Rechtshandlung angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 548/77 Entscheidungstext OGH 22.08.1977 3 Ob 548/77 Ve... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs2 lite
Rechtssatz: Diese gesetzliche Anordnung will verhindern, daß jemand Wohnungseigentum erwirbt und hiezu (im Gegensatz zu jenen Fällen, in welchen die Darlehensgewährung zur Errichtung von bloßen Miethäusern erfolgt) ein begünstigtes Darlehen erhalten hat, die Eigentumswohnung jedoch nicht für eigene Wohnzwecke verwendet. Entscheidungstexte 3 Ob 548/77 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs2 lite
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 19 Abs 2 lit e WWG liegt der Gedanke zugrunde, die Darlehensbegünstigungen nach diesem Gesetz jenen Darlehensnehmern zu entziehen, welche Wohnungseigentum erworben haben, aber die Eigentumswohnung nicht zur Befriedigung "eigenen" Wohnbedarfs verwenden, wobei durch die angeführte Gesetzesstelle nahe Angehörige und Dienstnehmer dem Wohnungseigentümer selbst gleichgestellt sind. ... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs2 lite
Rechtssatz: Die bloße "Vermietung an Vereinsmitglieder" stellt auch bei Bedachtnahme auf die Intentionen des Gesetzgebers kein Hindernis für die Wirksamkeit einer Darlehenskündigung dar. Entscheidungstexte 3 Ob 548/77 Entscheidungstext OGH 22.08.1977 3 Ob 548/77 Veröff: EvBl 1978/78 S 212 = ImmZ 1978,87 Euro... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs2 lite
Rechtssatz: Handelt es sich beim Wohnungseigentümer um einen Verein, so stehen dessen bloße Mitglieder, welche jederzeit eintreten und austreten können und auch sonst häufig nur ganz lose Beziehungen zum Verein haben, nicht in jenem Naheverhältnis, der eine Gleichstellung mit dem Wohnungseigentümer selbst bzw seinen nahen Angehörigen oder Dienstnehmern rechtfertigen würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Erstbeklagte), deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Zweitbeklagter) ist, betreibt unter dem Firmenschlagwort "Interspar" laufend in Österreich Werbung. Im November 1974 verteilte sie im Land Salzburg an einen unbeschränkten Personenkreis in Form einer Haushalts-Postwurfsendung einen Prospekt, in welchem es u. a. hieß: "Unsere Sportalm präsentiert di... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 D1WWG §19 Abs2 lite
Rechtssatz: Kündigung des Darlehens durch den Fonds gemäß § 19 Abs 2 lit e und f WWG idF Nov BGBl 1967/54 ist kein Kündigungsgrund, wenn nicht Existenzgefährdung vorliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 266/68 Entscheidungstext OGH 29.10.1968 8 Ob 266/68 Veröff: MietSlg 20372(41) = MietSlg 20621(41); hiezu Heller, Streifzug durch die neueste mietr... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 D1WWG idF Nov 1967 §19 Abs2 lite
Rechtssatz: Wer eine mit Fondshilfe errichtete Wohnung, die an einen "Fremden" vermietet ist, nach Inkrafttreten der WWGNov 1967 erworben hat, kann nicht die Bestimmungen der WWGNov 1967 zum Anlaß einer Kündigung nach § 19 Abs 1 MG nehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 138/68 Entscheidungstext OGH 29.08.1968 1 Ob 138/68 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18UWG §14 CUWG §19 Abs2
Rechtssatz: Für die Unterlassungsklage nach dem UWG ist der (einzige) Geschäftsführer einer GmbH neben der Gesellschaft selbst passiv legitimiert. Entscheidungstexte 4 Ob 354/67 Entscheidungstext OGH 19.12.1967 4 Ob 354/67 Beisatz: Camelia (T1) Veröff: ÖBl 1968,89 4 Ob 315/70 Entscheidungstex... mehr lesen...