RS OGH 1977/8/22 3Ob548/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.1977
beobachten
merken

Norm

WWG §19 Abs2 lite

Rechtssatz

Der Bestimmung des § 19 Abs 2 lit e WWG liegt der Gedanke zugrunde, die Darlehensbegünstigungen nach diesem Gesetz jenen Darlehensnehmern zu entziehen, welche Wohnungseigentum erworben haben, aber die Eigentumswohnung nicht zur Befriedigung "eigenen" Wohnbedarfs verwenden, wobei durch die angeführte Gesetzesstelle nahe Angehörige und Dienstnehmer dem Wohnungseigentümer selbst gleichgestellt sind.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 548/77
    Entscheidungstext OGH 22.08.1977 3 Ob 548/77
    Veröff: EvBl 1978/78 S 212 = ImmZ 1978,87

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0082730

Dokumentnummer

JJR_19770822_OGH0002_0030OB00548_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten