RS OGH 1977/8/22 3Ob548/77

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Veröffentlicht am 22.08.1977
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Norm

WWG §19 Abs2 lite

Rechtssatz

Handelt es sich beim Wohnungseigentümer um einen Verein, so stehen dessen bloße Mitglieder, welche jederzeit eintreten und austreten können und auch sonst häufig nur ganz lose Beziehungen zum Verein haben, nicht in jenem Naheverhältnis, der eine Gleichstellung mit dem Wohnungseigentümer selbst bzw seinen nahen Angehörigen oder Dienstnehmern rechtfertigen würde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 548/77
    Entscheidungstext OGH 22.08.1977 3 Ob 548/77
    Veröff: EvBl 1978/78 S 212 = ImmZ 1978,87

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0082738

Dokumentnummer

JJR_19770822_OGH0002_0030OB00548_7700000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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