Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. August 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. GmbH und sohin als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass von der H. GmbH an neun näher genannten Tagen im Jahre 1999 in jeweils näher umschriebenem Ausmaß gefährlicher Abfall, nämlich "Sandfanginhalte, ölhaltig", mit der Schlüssel... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §309;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §2 Abs8b Z2 idF 1998/I/151; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/07/0112 E 7. Juli 2005
Rechtssatz: Beim Frächter des gefährlichen Abfalls ist der Besitzwille im Regelfall auszuschließen, daher kann dieser nicht als Abfallbesitzer iSd § 17 Abs 3 AWG 1990 iVm § 309... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs1 Z1;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §2 Abs8b Z2 idF 1998/I/151;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z11;VStG §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/07/0112 E 7. Juli 2005
Rechtssatz: Da die Übergabe gefährlicher Abfälle gemäß § 17 Abs 3 AWG 1990 nur an einen "entsprechend Befugten" zulässig ist, gebietet es die einen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z11;VStG §44a Z1 impl; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/07/0112 E 7. Juli 2005
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung nach § 39 Abs 1 lit b Z 11 AWG 1990 iVm § 17 Abs 3 AWG 1990 ist schon dann verwirklicht, wenn der Besch gefährliche Abfälle an einen nicht "entsprechend Befugte... mehr lesen...
I. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S (der Erstbehörde) vom 24. Juli 2000 (zugestellt am 31. Juli 2000) wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als zur Vertretung nach außen berufenes und damit nach § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der K. GmbH, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer, es u.a. zu verantworten zu haben, dass seitens der K. GmbH gemäß § 3 Abs. 4 der Festsetzungsverordnung 19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §2 Abs8b;AWG 1990 §32 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 17 Abs. 1 erster Satz AWG 1990, Beeinträchtigungen im Sinn des § 1 Abs. 3 legcit zu vermeiden, richtet sich nach dem klaren Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung an jeden, der gefährliche Abfälle und Altöle lagert... mehr lesen...
Mit Bescheid des Abfallwirtschaftsverbandes Graz und Graz-Umgebung vom 13. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführerin, welche damals Mitglied dieses Verbandes war, "gemäß § 17 Abs. 5 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1987, LGBl. Nr. 68/1990 i. d.g.F. in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Satzungen vom 9.8.1989 ... der Kostenersatz für 1991 in Höhe von S 12.940,-- vorgeschrieben". In der Begründung: wurde hiezu ausgeführt, der Kostenersatz sei mit Beschlussfassung des Voranschla... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: AWG Stmk 1990 §17 Abs3;AWG Stmk 1990 §17 Abs5;AWG Stmk 1990 §17b Abs2;AWG Stmk 1990 §17b Abs3;B-VG Art89 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaft Wien 23, O-Straße nn1. Über ihren Antrag erteilte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, mit Bescheid vom 12. März 1993 die Bewilligung zum Abbruch von Werkshallen (Halle 3 und 4). Die Punkte 12 und 13 der im Bewilligungsbescheid enthaltenen Auflagen lauteten: "12) Nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes BGBl. Nr. 325/1990 besteht die Verpflichtung, beim Abbruch von Baulichkeiten verwertbare Materi... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §32 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/05/0107
Rechtssatz: Verpflichteter iSd § 32 Abs 1 AWG 1990 ist jedenfalls der Verursacher. Verursacher ist der, der den Abbruch veranlaßt, unabhängig davon, ob er sich dafür eines Gehilfen bedient oder nicht. Ein Behandl... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §32 Abs1;SAG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/05/0107
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Begriffes des "Abfallbesitzers", wie er positiv-rechtlich im SAG vorgenommen wurde, kann aus dem AWG 1990 nicht abgeleitet werden. Abgesehen davon, daß eine Begriffskongruenz schon de... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Jänner 1992 wurden der Beschwerdeführerin "als Transporteur", gestützt auf "§ 32 i.V.m. § 17 und § 20 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz - AWG", folgende Maßnahmen vorgeschrieben: "Die PCB-hältigen Transformatorenöle und polychlorierten Biphenyle (Schlüsselnummer 54 107 der ÖNORM S 2101), die sich in den gebrauchten Transformatoren und Kondensatoren in dem auf Gleis 211 des Südbahnhofes-Frachtenbahnhof abgestellten zweiachsigen Güterwagg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991 §2 Abs1;AWG 1990 §13;AWG 1990 §14;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §19;AWG 1990 §38;B-VG Art18 Abs2;SAG §3 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das AWG 1990 enthält im Gegensatz zum SAG keine Definition des Begriffes des Abfallbesitzers. Es kann daher eine Einschränkung dieses Begriffes, wie er positivr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)83 Naturschutz Umweltschutz99/05 Eisenbahn
Norm: ABGB §309;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §20;AWG 1990 §32 Abs1;CIM 1961 Art16 §1;CIM 1961 Art16 §2;CIM 1961 Art16 §3;CIM 1961 Art16 §4;CIM 1961 Art16 §5;CIM 1961 Art16 §6;
Rechtssatz: Für die Frage des Vorliegens des Besitzwillens ist das äußere Bild der Beziehung zu der Sache ausschlaggebend (Hinweis Spielbüchler i... mehr lesen...