Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AWG 1990 §17 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/07/0112 E 7. Juli 2005Rechtssatz
Die Verwaltungsübertretung nach § 39 Abs 1 lit b Z 11 AWG 1990 iVm § 17 Abs 3 AWG 1990 ist schon dann verwirklicht, wenn der Besch gefährliche Abfälle an einen nicht "entsprechend Befugten" übergibt. Für diese Übertretung spielt es daher keine Rolle, ob die Pflicht zur ordnungsgemäßen Behandlung dieser Abfälle ab der Übergabe auf den Übernehmer übergegangen ist und ob dieser - nicht befugte Übernehmer - allenfalls noch weitere Handlungen (etwa durch rechtzeitige Weitergabe der gefährlichen Abfälle an einen entsprechend Befugten) setzt.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002070111.X05Im RIS seit
10.08.2005