Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe "es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Fa. X-Gesellschaft zu verantworten, daß die Fa. X-Gesellschaft im Standort B vom 22. Oktober 1990 bis zum 11. Juni 1991 die Tätigkeit eines Altölsammlers ausgeübt hat, obwohl diese Firma nicht im Besitze einer Erlaubnis des Landeshauptmannes war". Die Beschwerdeführerin hab... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs2 Z4;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;
Rechtssatz: Ein Altölsammler, der Altöl einem Transporteur iSd § 15 Abs 2 Z 4 AWG 1990 übergibt, bedarf hiefür einer Erlaubnis des Landeshauptmannes gemäß § 15 Abs 1 AWG 1990 und kann daher nicht für sich in Anspruch nehmen, lediglich Transporteur iSd § 15 Abs 2 Z 4 AWG 1990 zu sein. E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Ausübung der Tätigkeit eines Altölsammlers ohne Erlaubnis des Landeshauptmannes - einer Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 1 iVm § 39 Abs 1 lit a Z 1 AWG 1990 - um ein Dauerdelikt handelt, bestehen gegen die im
Spruch: des Straferk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 10. Februar 1994 wurde das Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung des Ing. Gerhard W. als Geschäftsführer im Sinne des § 15 Abs. 5 des Abfallwirtschaftsgesetzes hinsichtlich der der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 30. Dezember 1992 erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 38 AVG im wesentlichen mit der Begrü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 25. Jänner 1994 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Dezember 1992 erteilte Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 15 Abs. 8 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, im wesentlichen mit der Begründung: entzogen, daß das Verhalten der handelsrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes g... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Aus § 15 Abs 6 AWG 1990 ist abzuleiten, daß die Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 AWG 1990 dann einzustellen ist, wenn die BESTELLUNG UND NAMHAFTMACHUNG des neuen Geschäftsführers nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellten Geschäftsführers erfolgt, sodaß es auf die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Erlassung eines Bescheides, mit dem die belangte Behörde ein Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung eines Geschäftsführers iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 hinsichtlich der einem Erlaubniswerber erteilten Erlaubnis zum Samm... mehr lesen...
Am 18. Juli 1984 stellten die Mitbeteiligte (eine österreichische Staatsbürgerin) und der Beschwerdeführer (ein italienischer Staatsangehöriger) beim Magistrat der Stadt Wien, Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk, den Antrag, ihnen die Bewilligung zur Übernahme eines am 11. Juli 1984 geborenen Mädchens in ihre Pflege zu erteilen. Die beiden Antragsteller waren damals miteinander verheiratet und hatten ihren gemeinsamen Wohnsitz in Wien. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, ... mehr lesen...
Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;JWG Wr 1990 §15 Abs1;JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z2;JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Haben 2 physische Personen einen gemeinsamen Antrag iSd §§ 15 und 16 Wr JWG gestellt, so wird durch die Stattgebung des Bewilligungsantrages gegenüber einem dieser Antragsteller der Antrag zur Gänz... mehr lesen...
Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
Norm: JWG Wr 1990 §15 Abs1;JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z2;JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber ging im Wr JWG davon aus, daß nur eine einzelne physische Person eine Bewilligung gem § 16 Wr JWG erhalten könne. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110149.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...