Norm: EO §367WWG §15 Abs9 ffWWG §20
Rechtssatz: Eine rechtskräftige Verurteilung des Hauseigentümers, dem Altmieter einen bestimmten Bestandgegenstand gem § 20 WWG zur Miete oder zum Wohnungseigentum anzubieten, zieht die Rechtsfolge nach sich, daß im Falle des Anbotes zur Miete die Bestimmungen des § 15 Abs 9, 10 und 11 WWG über die Zinsbildung zur Anwendung kommen, und zwar ungeachtet des (im Vorprozeß behandelten) Umstandes, daß der betreffe... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs9 ff
Rechtssatz: Bei der Vermietung von Eigentumswohungen, die aus Mitteln des WWF errichtet wurden, finden auf die Mietzinsbildung die Bestimmungen des § 15 Abs 9 - 16 WWG Anwendung. Entscheidungstexte 7 Ob 229/71 Entscheidungstext OGH 02.02.1972 7 Ob 229/71 Veröff: MietSlg 24475 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs14
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15 Abs 9 WWG, nach der die mittels Fondshilfe wiederhergestellten Mietobjekte den Bestimmungen des MG unterliegen und für sie höchstens der nach § 2 Abs 1 lit a MG zulässige Hauptmietzins verlangt werden kann ( § 15 Abs 14 WWG ), ist eine Bestimmung zum Schutz der Mieter. Ausnahmebestimmungen sind im allgemeinen nicht ausdehnend auszulegen. Eine solche ausdehnende Ausle... mehr lesen...
Norm: MG §17 AWWG §15 Abs9
Rechtssatz: Wird ein Wohnobjekt beim Wiederaufbau des Hauses durch Einbeziehung weiterer Gebäudeteile vergrößert, fällt auch dies unter den Begriff der Wiederherstellung; die Inanspruchnahme von Fondshilfe für solche Zwecke im Rahmen der Schaffung eines zeitgemäßen Wohnkomforts hat die Anwendbarkeit der Bestimmungen des MG zur Folge. In welchem Verhältnis für die in Rede stehende Wohnung Fondsmittel und Eigenmittel au... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs9
Rechtssatz: Im Wohnungseigentum stehende Kraftfahrzeugboxen unterliegen bei Abvermietung den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes, und zwar auch dann, wenn bestimmte Liegenschaftsanteile auf sie entfallen und der Mieter sie nicht zu geschäftlichen Zwecken verwendet. Entscheidungstexte 8 Ob 64/68 Entscheidungstext OGH 05.03.1968 8 Ob 64/68 Veröff: Mie... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte die klagende Partei: 1. die Feststellung, daß den Beklagten als Eigentümer der Wohnung Nr. 5 und Miteigentümer der Liegenschaft EZ. X., KG. L. zu 105/3181- Anteilen im Innenverhältnis zur klagenden Partei als Eigentümer der Kinobetriebsräumlichkeiten top 1-4 und Miteigentümer der gleichen Liegenschaft zu 1405/3181-Anteilen hinsichtlich des zur Errichtung des Hauses vom Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gewährten Darlehens eine anteilige Rückzahlungspflic... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs6WWG §15 Abs7WWG §15 Abs8WWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWGNov 1952 ArtII Z18
Rechtssatz: Maßgebend dafür, wann über ein Ersuchen um Fondshilfe entschieden wurde, ist der Tag, an dem über das Ersuchen als solches, nicht etwa über ein verhältnismäßig geringfügiges Nachtragsersuchen, entschieden wurde, keineswegs aber der Tag, an dem die Schlußrechnung genehmigt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §8WWG §15 Abs9 ff
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 15 Abs 9 ff WWG gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen gelten die Bestimmungen des § 8 WEG. Entscheidungstexte 7 Ob 190/63 Entscheidungstext OGH 30.10.1963 7 Ob 190/63 Veröff: MietSlg 15572(40) 8 Ob 173/65 Entscheidungstext OGH 13.07.1965 8 O... mehr lesen...
Norm: MG §7 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz: Der Vermieter kann, wenn die Tilgungsraten des Fondsdarlehens zusammen mit den ansonsten zur Bestreitung der unbedingt notwendigen Erhaltungsarbeiten entstandenen Kosten das Zinsausmaß nach § 2 Abs 1 lit a MG übersteigen, einen Erhöhungsantrag nach § 7 MG stellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Wohnung in W., L.-Gasse 13/I/25, bestehend aus einem Raum mit Kochnische. Die Wohnung wurde aus Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds errichtet. Die Rückzahlungsquote beträgt einschließlich der Betriebskosten monatlich 125 S. In diesem Betrag ist auch der Anteil für die eingebauten Einrichtungsgegenstände inbegriffen. Mit schriftlichem Mietvertrag vom 13. Juli 1956 vermietete der Kläger die Wohnung dem Beklagten gegen einen monatlichen Mietzins von 700 ... mehr lesen...
Norm: MG §14 Abs2MG §15WWG §1WWG §15 Abs9 - Abs15
Rechtssatz: Wurden in die Wohnung eingebaute Einrichtungsgegenstände (Küchen - und Badezimmereinrichtung ua) mit Fondsmitteln angeschafft, so finden die Bestimmungen des WWG auch auf sie Anwendung, gleichgültig, ob der Wohnungseigentümer bereits vor Tilgung der Rückzahlungsquoten Eigentum daran erworben hat oder nicht. §§ 14 Abs 2, 15 MG finden daher Anwendung. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: KSchAusfV §1MG §23 AWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10
Rechtssatz: § 23 MG findet auch auf Bestandobjekte, die den Bestimmungen des § 15 WWG oder des § 1 KSchAusfV unterliegen, Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 28/57 Entscheidungstext OGH 23.01.1957 1 Ob 28/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0066039 ... mehr lesen...
Norm: MG §7 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15WWG §17
Rechtssatz: Hinsichtlich der Mietzinsbildung können Wohnungen, die dem MG unterliegen, wenn sie mit unerheblichem Aufwand repariert werden konnten, unbeschädigten Wohnungen gleichgestellt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 145/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 7 Ob 145/56... mehr lesen...
Norm: MG §7 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz: Die Kosten für die grundbücherliche Einverleibung des Fondsdarlehens, die Sachverständigenkosten und Anwaltskosten können auf die Mieter überwälzt werden. Dies gilt auch für die Überwälzung der Kapitaldienste und Zinsendienste. Entscheidungstexte 7 Ob 145/56 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: MG §7 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz: Über die Berechnung des Mietzinses bei kriegsbeschädigten Bestandobjekten, die teils mit Eigenkapital oder Fremdkapital wiederhergestellt wurden. Entscheidungstexte 7 Ob 145/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 7 Ob 145/56 Veröff: ImmZ 1957,11 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 E3WWG §15 Abs9WWG §15 Abs10. WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz: Eine Änderungskündigung zur Erreichung eines erhöhten Zinses für den Wiederaufbau eines teilweise zerstörten Hauses ist nicht möglich, bevor der Hauseigentümer nicht versucht hat, auf dem Wege über den Wohnhauswiederaufbaufonds öffentliche Mittel zum Wiederaufbau zu erlangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 E3WWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz: Bei Wohnungen, die nicht dem MG unterliegen, für die jedoch vertragsmäßig die Anwendung der Bestimmungen des MG vereinbart wurde und die in kriegsbeschädigten Häusern gelegen sind, bei denen nur die der gemeinsamen Benützung der Mieter dienenden Gebäudeteile mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds wiederhergestellt wurden... mehr lesen...