Norm
MG §14 Abs2Rechtssatz
Wurden in die Wohnung eingebaute Einrichtungsgegenstände (Küchen - und Badezimmereinrichtung ua) mit Fondsmitteln angeschafft, so finden die Bestimmungen des WWG auch auf sie Anwendung, gleichgültig, ob der Wohnungseigentümer bereits vor Tilgung der Rückzahlungsquoten Eigentum daran erworben hat oder nicht. §§ 14 Abs 2, 15 MG finden daher Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0067705Dokumentnummer
JJR_19580411_OGH0002_0010OB00175_5800000_003