RS OGH 1964/4/14 5Ob323/63, 5Ob237/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1964
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Norm

WWG §15 Abs6
WWG §15 Abs7
WWG §15 Abs8
WWG §15 Abs9
WWG §15 Abs10
WWGNov 1952 ArtII Z18

Rechtssatz

Maßgebend dafür, wann über ein Ersuchen um Fondshilfe entschieden wurde, ist der Tag, an dem über das Ersuchen als solches, nicht etwa über ein verhältnismäßig geringfügiges Nachtragsersuchen, entschieden wurde, keineswegs aber der Tag, an dem die Schlußrechnung genehmigt wurde.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 323/63
    Entscheidungstext OGH 14.04.1964 5 Ob 323/63
    Veröff: MietSlg 16611(18)
  • 5 Ob 237/72
    Entscheidungstext OGH 24.01.1973 5 Ob 237/72
    Auch; Beisatz: Für die Zinsbildung nach § 15 WWG kommen die verschiedenen Fassungen dieses Gesetzes in Betracht, wobei der Zeitpunkt maßgebend ist, zu dem über das Ansuchen entschieden worden ist. (T1) Veröff: MietSlg 25447

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0083032

Dokumentnummer

JJR_19640414_OGH0002_0050OB00323_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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