Norm
MG §19 Abs1 E3Rechtssatz
Eine Änderungskündigung zur Erreichung eines erhöhten Zinses für den Wiederaufbau eines teilweise zerstörten Hauses ist nicht möglich, bevor der Hauseigentümer nicht versucht hat, auf dem Wege über den Wohnhauswiederaufbaufonds öffentliche Mittel zum Wiederaufbau zu erlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0067793Dokumentnummer
JJR_19531203_OGH0002_0010OB00106_5300000_001