Begründung: Beide Streitteile betreiben das Taxigewerbe. Der Beklagte hat wiederholt Taxifahrzeuge im Bereich der Talstation einer auch von Wintersportlern benutzten Seilbahn auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr abgestellt, um Fahrgäste zur Beförderung aufzunehmen, und mit diesem Verhalten gegen ein dort mit wenigen - so auf die Klägerin, nicht aber auf den Beklagten zutreffenden - Ausnahmen verordnetes allgemeines Parkverbot verstoßen. Die Vorinstanzen haben dem Beklagten a... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt einen Einzelhandel mit 400 Betriebsstätten in Österreich. Sie führt ein Dauersortiment an Lebens-, Wasch- und Hygienemitteln. Andere Produkte bietet sie in Aktionszeiträumen an, die am Montag und Donnerstag einer jeden Woche beginnen und etwa vierzehn Tage dauern. Auf diese Weise verkauft die Beklagte - in Aktionszeiträumen über das Jahr verteilt - auch Medizinprodukte. Die Beklagte verfügt über eine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des regle... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu römisch eins. Die Beklagte hat den im
Spruch: genannten Personen im Sicherungsverfahren den Streit verkündet und sie zur Nebenintervention aufgefordert. Das Erstgericht hat den „Antrag" auf Streitverkündung mit der
Begründung: zurückgewiesen, im Sicherungsverfahren sei eine Nebenintervention unzulässig. Das Rekursgericht hat diesen Beschluss aus dem vom Erstgericht genannten Grund bestätigt und unter Verweis auf § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ausgesprochen, dass der Revis... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der für Buch- und Medienwirtschaft zuständige Bundesfachverband der Wirtschaftskammer Österreich. Zu seinen Aufgaben zählen die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder sowie die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs in der Branche. Die Beklagte ist eines der führenden inländischen Unternehmen im Bereich Büroartikel-, Papier- und Buchhandel sowie Handel mit Bild- und Tonträgern sowie Unterhaltungselektronik. Ihr über Filialen vertrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf mehreren Internetseiten SMS-Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen" an. Dabei erweckte sie zunächst blickfangartig den Eindruck von Gratisleistungen. Darauf folgte ein Anmeldefeld in normaler Schriftgröße, in das die Interessenten persönliche Daten einzutragen hatten. Danach musste ein Feld angeklickt werden, wonach man die - nicht gesondert angezeigten - AGB der Beklagten akzeptiere. Die Anmeldung selbst erfolgte durch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei S***** a.s., *****, vertreten durch Wo... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige Antragstellerin strebte mit ihrem am 20. 7. 2007 eingebrachten Antrag die Erhöhung des von ihrem Vater monatlich zu leistenden Unterhalts von 145,34 EUR auf 330 EUR ab Juli 2004 an. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom 20. 7. bis 31. 8. 2004, für den August 2005, den August 2006 und für den September 2007 ab. Es gab dem Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom September 2004 bis Juli 2005, vom September 2005 bis Juli 2006, vom Septemb... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die beiden einzigen Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Sie klagen einander wechselseitig auf Ausschluss aus der Wohnungseigentümergemeinschaft. Nach den Feststellungen lebt der Beklagte aufgrund seines schwierigen, rechthaberischen bis neurotischen Charakters mit seinem Nachbarn zum größten Teil in Streit, was in wechselseitigen beleidigenden Handlungen und Beschimpfungen bzw schikanösem Verhalten und diversen zwischen den Streitte... mehr lesen...
Begründung: Das Wohnungseigentumsobjekt der Antragsteller liegt in einem dreistöckigen Wohnhaus, dessen hintere, zum Garten hin liegende Fassade eine Lamellenverkleidung aufweist. Die Wohnung der Antragsteller liegt im ersten Stock. Die Antragsteller haben an der gartenseitigen Außenfassade ein Klimagerät in einer vorhandenen Nische der Fassade angebracht, sodass es mit dem etwas weiter nach vorn gebauten Fassadenteil abschließt und über diesen nicht hinausragt. An der gartenseitige... mehr lesen...
Norm: AMG §1 Abs1 Z5UWG §1 C2UWG §1 D5bUWG §1 D5bUWG §14 A1
Rechtssatz: Wurde dadurch gegen § 1 UWG verstoßen, dass ein Produkt als Präsentationsarzneimittel unter Verstoß gegen Bestimmungen des AMG in Verkehr gebracht wurde, so kann nur das Inverkehrbringen mit gesundheitsbezogenen Angaben, nicht das Inverkehrbringen schlechthin untersagt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 27/08m ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin nachstehender Marken: der österreichischen Wortmarke Nr 232.749 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Teile, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder und Felgen für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005), und der Gemeinschaftsmarke Nr 5.150.032 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Zubehör, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005). Die Beklagte vertreibt... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Handel mit Klavieren. Die Beklagte, ein seit 1910 bestehendes Familienunternehmen, vertreibt neben Fremdmarken auch Klaviere der Eigenmarke „W*****". Zumindest zwei dieser Modelle werden in Auftragsproduktion von einem chinesischen Unternehmen gefertigt. Eines davon hatte ein Geschäftsführer der Beklagten entwickelt, beim anderen hatte er einen Entwurf des chinesischen Partners zur Serienreife gebracht. Den Produktionsverlauf über... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Die Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland. In einem Wiener Bezirksblatt warb sie 2006 für „Arzneimittel aus Deutschland aus der Apotheke. 15 % Rabatt auf rezeptfreie Arzneimittel." Dazu gab sie ihre Telefon- und Faxnummer sowie ihre E-... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien vertreiben Produkte zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung. Beim Erzeugnis der Beklagten handelt es sich um eine als „*****" bezeichnete Zigarettenattrappe, die mit einem pharmakologisch wirkungslosen Granulat aus Menthol, Baldrian und verschiedenen Aromastoffen gefüllt ist. Eine arzneimittelrechtliche Zulassung liegt dafür nicht vor. Sowohl auf der Zigarettenattrappe als auch auf deren Verpackung befindet sich der Hinweis „Granulat entwickelt von der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlegt, produziert und vermarktet die österreichweit erscheinenden Kauf-Tageszeitungen „Kr*****“ und „K*****“. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der österreichweit erscheinenden Kauf-Tageszeitung „Ö*****“ und der in den Bundesländern Wien und Oberösterreich erscheinenden Gratis-Tageszeitung „Ö*****“ („Wien City“ bzw „OÖ-City“), die gegenüber der Verkaufszeitung einen geringeren Umfang und Inhalt aufweist, nicht mit Beilagen versehen ist und sich als „Zus... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z1 D5aUWG §1 5dUWG §14 A1
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen eine nicht dem Lauterkeitsrecht im engeren Sinn zuzuordnende generelle
Norm: ist (nur) dann als unlautere Geschäftspraktik oder als sonstige unlautere Handlung im Sinne von § 1 Abs 1 Z 1 UWG in der Fassung der UWG-Novelle 2007 zu werten, wenn die
Norm: nicht auch mit guten Gründen in einer Weise ausgelegt werden kann, dass sie dem beanstandeten Verhalten nicht entgegensteht... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt ein privates Hörfunkprogramm. Im Juni 2007 strahlte sie mehrere Werbeeinschaltungen und Patronanzhinweise aus, die von den anderen Programmteilen durch die Senderkennung („Signation") und die einleitende Moderation („Anmoderation") des weiteren Programms getrennt waren. Die Anmoderation war immer gleich aufgebaut, hatte jedoch unterschiedliche Inhalte und wurde nicht immer von derselben Stimme gesprochen. Die letzte Werbeeinschaltung, die Senderkenn... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Ö*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „K*****" (im Folgenden: Zeitung), die Zweitbeklagte ist deren Verlegerin. Die Beklagten bewerben ihr Medium seit Mitte Juni 2007 mit einer österreichweiten Plakatserie und mittels Inseraten. Sie zeigen jeweils das Bildnis eines Prominenten, wie Karl-Heinz G*****, Niki L*****, Helmut Z*****, Michael H*****, Erwin P*****, Jörg H*****... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach § 3 Abs 1 Z 1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Bereichs vor der Wiener Staatsoper, an dessen Einfahrt folgende Verkehrszeichen stehen: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Ber... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 15. 6. 2007 ersuchte das Erstgericht den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von (bisher) jeweils 474,51 EUR für die beiden Minderjährigen mit Ablauf des Mai 2007 innezuhalten und nur noch Vorschüsse von 90 EUR für Christina und 80 EUR für Tobias (also um 384,51 EUR bzw 394,51 EUR weniger) auszubezahlen, weil der Vater Unterhaltsherabsetzungsanträge auf die genannten Beträge ab 1. 6. 2007 gestellt hab... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Rechtlic... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte lud die Klägerin mit einem E-Mail zu einem Messebesuch ein. Die Klägerin begehrte daraufhin mit anwaltlichem Schreiben, derartige Zusendungen künftig zu unterlassen, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten des anwaltlichen Einschreitens von 236 EUR zu bezahlen. Sie stützte sich dafür auf § 107 TKG 2003 und § 1 UWG. Weitere Korrespondenz folgte. Schließlich zahlte die Beklagte, gab aber (zunächst) keine Unterlassungserklärung ab. D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****gmbH, *****, vertreten durch Bruckner & Emberger & Ullrich-Pansi Rechtsanwälte OG in Leibnitz, wider die beklagte Partei C*****gesmbH, *****, als Masseverwalterin im Konkurs über da... mehr lesen...
Begründung: Das Dienstverhältnis der bei der Beklagten vom 5. 7. 2004 bis 15. 11. 2005 als Verkäuferin in der Filiale Vöcklabruck beschäftigten Klägerin endete durch Dienstgeberkündigung. Sie bewarb sich danach bei verschiedenen Dienstgebern im Einzelhandel, ohne allerdings eine Anstellung zu finden. Warum sie von den Dienstgebern nicht eingestellt wurde, konnte nicht festgestellt werden. Eine der Bewerbungen erfolgte bei einer anderen Handelsgesellschaft in Vöcklabruck, bei der d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks Nr. ***** GB ***** mit der Adresse M*****straße *****. An dieses Grundstück grenzt das im Hälfteeigentum des Erst- und der Zweitbeklagten stehende Grundstück Nr. ***** GB *****, auf dem ein überdachter Abstellplatz („Carport") errichtet wurde. Die Kläger begehren, die erst- und zweitbeklagten Parteien als Eigentümer des im
Spruch: genannten Grundstücks sowie den Drittbeklagten als Bauführer für schuldig z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Srl*****, vertreten durch Dr. Josef-Michael Danler, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei W***** AG, ***... mehr lesen...
Norm: ABGB §5KSchG §28UWG §1 EUWG §2 EUWG §14 A1UWG §14 A2ZPO §503 E3
Rechtssatz: Wurde auf Grund eines vor Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 verwirklichten Lauterkeitsverstoßes ein Unterlassungstitel geschaffen, und hat während des Rechtsmittelverfahrens eine Rechtsänderung stattgefunden, ist die Berechtigung eines solchen Gebots auch am neuen Recht zu messen. Entscheidungstexte 4 Ob 177/07... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P*****gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei „J*****" *****gesellschaft mbH, *****... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlegt, produziert und vermarktet die Tageszeitungen „K*****" und „Ku*****" und ist deren wirtschaftliche Eigentümerin. Die Beklagte ist Medieninhaberin der seit 1. 9. 2006 österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Ö*****". In der Ausgabe der Zeitung der Beklagten vom 27. 2. 2007 erschien unter der Überschrift „Ö***** hat bei Abos das beste Wachstum" ein Bericht über den Erfolg der Zeitung der Beklagten, in dem unter Bezugnahme auf die Österreichische Au... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Landeszahnärztekammer für Oberösterreich. Am 7. Oktober 2006 fand in Wien eine Sitzung des Bundesausschusses der Österreichischen Zahnärztekammer statt. Diesem lag ein Antrag der Landeszahnärztekammer Oberösterreich auf „Übertragung zur Klags- und Exekutionsführung" gemäß § 35 Abs 4 ZÄKG vor. Der Bundesausschuss bewilligte einstimmig einen Antrag auf Übertragung von Aufgaben von regionaler Bedeutung an die Landeszahnärztekammer Oberösterreich, „näml... mehr lesen...