RS OGH 2008/4/8 4Ob27/08m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.2008
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Norm

AMG §1 Abs1 Z5
UWG §1 C2
UWG §1 D5b
UWG §1 D5b
UWG §14 A1

Rechtssatz

Wurde dadurch gegen § 1 UWG verstoßen, dass ein Produkt als Präsentationsarzneimittel unter Verstoß gegen Bestimmungen des AMG in Verkehr gebracht wurde, so kann nur das Inverkehrbringen mit gesundheitsbezogenen Angaben, nicht das Inverkehrbringen schlechthin untersagt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 27/08m
    Entscheidungstext OGH 08.04.2008 4 Ob 27/08m
    Bem: Mit differenzierter Darstellung zur bisherigen Rechtsprechung und ausdrücklicher Distanzierung von 4 Ob 182/02x. (T1)

Schlagworte

Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123456

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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