Norm
AMG §1 Abs1 Z5Rechtssatz
Wurde dadurch gegen § 1 UWG verstoßen, dass ein Produkt als Präsentationsarzneimittel unter Verstoß gegen Bestimmungen des AMG in Verkehr gebracht wurde, so kann nur das Inverkehrbringen mit gesundheitsbezogenen Angaben, nicht das Inverkehrbringen schlechthin untersagt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wettbewerbsvorsprung durch RechtsbruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123456Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009