Norm
ABGB §5Rechtssatz
Wurde auf Grund eines vor Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 verwirklichten Lauterkeitsverstoßes ein Unterlassungstitel geschaffen, und hat während des Rechtsmittelverfahrens eine Rechtsänderung stattgefunden, ist die Berechtigung eines solchen Gebots auch am neuen Recht zu messen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123158Im RIS seit
21.02.2008Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022