B e g r ü n d u n g : Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete das Haus W***** in ***** und veräußerte die in diesem Objekt gelegenen Wohnungen an die Antragsteller, die die Wohnungen zwischen 1998 und 2000 bezogen. Am 23. 12. 2003 stellte Dr. Herbert T*****, der hier als Vertreter sämtlicher Antragsteller einschreitet und selbst Wohnungseigentümer ist, im eigenen Namen einen Antrag nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG auf Prüfung der Angemessenheit der Kaufpreise.... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 3 seines Beschlusses vom 7. Februar 2008 (ON 113) bestimmte das Erstgericht die Belohnung des im Verlassenschaftsverfahren bestellten Verlassenschaftskurators und trug der Erbengemeinschaft zur ungeteilten Hand deren Bezahlung auf. Den dagegen erhobenen Rekurs der Miterbin (ON 120) wies das Rekursgericht wegen Verspätung zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei (ON 128). Dagegen erhob die Miterbin einen „außerordentlichen" Rev... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin des Geschäftslokals Nr 2 im Haus M***** Straße 73, in dem sie ein Kaffeehaus betreibt. Gestützt auf die Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG hat die Antragsgegnerin als Vermieterin der Antragstellerin für das Geschäftslokal einen ihrer Ansicht nach angemessenen Hauptmietzins von 18.487 EUR und für ein Objekt im Souterrain des Hauses in Höhe von 1.995 EUR vorgeschrieben (mit Schreiben vom 10. 10./17. 11. 2003). Zuletzt war der Antragstellerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war im Auftrag der P***** AG (im Folgenden P***** AG) als Subunternehmerin für Grabungsarbeiten bei einem Bauvorhaben im 21. Wiener Gemeindebezirk tätig. Dabei beschädigte sie ein Hauptstromkabel der W***** GmbH. Die Geschädigte nahm die P***** AG aus diesem Schadensfall vor dem Handelsgericht Wien zu 32 Cg 27/05w wegen 26.339,15 EUR sA in Anspruch. Beide Parteien des Vorprozesses verkündeten der nun Beklagten den Streit; diese trat dem Verfahren ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 6. 2006 wurde ein Vertrag, mit dem ein Schenkungsvertrag betreffend eine Liegenschaft der Betroffenen rückgängig gemacht wurde, pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Das von der Betroffenen angerufene Rekursgericht hob diesen Beschluss auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf, ohne einen Anfechtungsvorbehalt im Sinne des § 64 Abs 1 AußStrG auszusprechen. Dennoch erhob der Sachwalter gegen d... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Linz ist die K***** Gesellschaft mbH in Liquidation zu FN ***** eingetragen. Der Rechtsmittelwerber ist Minderheitsgesellschafter. Mit Beschluss vom 1. 8. 2005, 13 Fr 3375/05a-10, hatte das Firmenbuchgericht Anträge des Minderheitsgesellschafters auf Bestellung eines Notliquidators und Erlassung einer einstweiligen Verfügung abgewiesen, seinen Antrag auf Sistierung und Aufhebung des Antrags auf unverzügliche Löschung der Gesellschaft und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mitarbeiter des beklagten Bauunternehmens führten am 13. 10. 1998 auf Grund eines Vertrags mit der Magistratsabteilung 31 der Stadt Wien (Wasserwerke) Grabungs- und Bohrarbeiten durch, im Zuge derer ein 10 kV-Kabel sowie zwei 600 V-Kabel der klagenden Partei (damals: Wiener Stadtwerke-Elektrizitätswerke) beschädigt wurden. Im Grabungsbereich befanden sich insgesamt 46 Kabelschutzrohre in mindestens vier Lagen übereinander, davon 7 Kabelschutzrohre in der obers... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß § 4 Z 2 UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach § 6 Abs 2 UVG von derzeit EUR 214,- Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß Paragraph 4, Ziffer 2, UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach Paragraph 6, Absatz 2, UVG von derzeit EUR 214,- monatlich und bestellte mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im hier zu beurteilenden Zeitraum eine gemeinnützige Bauvereinigung. Als solche hat sie im eigenen Namen auf der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 837/42 und 837/43, die aus 50 Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage “E*****" errichtet und den Antragstellern sowie weiteren jetzigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft auf Basis eines Nutzwertgutachtens vom 5. 8. 1994 verkauft. Die den Antragstellern zukommende... mehr lesen...
Begründung: Die klagende (gefährdete) Partei (in der Folge: Antragstellerin) betreibt den Handel mit Feuerlöschgeräten und deren Ersatzteilen sowie das Service von Feuerlöschgeräten. Der Beklagte (Gegner der gefährdeten Partei; in der Folge: Antragsgegner) war bei bei der Antragstellerin vom 1. 4. 1996 bis zum 31. 12. 2001 als Servicemitarbeiter für Tirol und Vorarlberg im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Seine Aufgabe war der Verkauf und das Service von Feuerlöschgeräten bei K... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann bestimmten ihren Sohn Hubert O***** (im Folgenden Sohn) testamentarisch zum Alleinerben und verwiesen ihre Tochter Berta S***** (im Folgenden Tochter) auf den Pflichtteil. Zu 12 Cg 248/02z des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz ist eine auf Zahlung von EUR 18.240,88 (sA) gerichtete Pflichtteilsklage der Tochter gegen die Verlassenschaft anhängig. Zur Vertretung der Verlassenschaft, insbesondere auch in diesem Ver... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, die mit Wohnungseigentumswerbern (Käufern von Eigentumswohnungen) regelmäßig Vorverträge schließt, in denen der Kaufpreis auf Grund einer "vorläufigen Kalkulation" festgesetzt wird und sich neben einem "vorläufigen Grundkostenanteil" aus einem "auf Grund der vorläufigen Kalkulation errechneten Baukostenanteil" ergibt. 1993/1994 wollte die Klägerin in S***** eine Wohnhausanlage mit 27 Wohnungen errichten lassen. Die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist das Revisionsgericht an den Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Berufungsgericht erklärte die ordentliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete im Auftrag eines Sportvereins einen Fußballplatz mit Nebenanlagen. Bei den erforderlichen Grabungsarbeiten wurde ein Fernmeldekabel der Klägerin beschädigt. Die Klägerin hat an der Bauverhandlung, zu der sie geladen worden war, nicht teilgenommen. Die Beklagte hat die Klägerin über die in Aussicht genommenen Grabungsarbeiten nicht informiert. Die Klägerin begehrte die Reparaturkosten von 91.920 S. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebeg... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. 8. 2001 beantragte die erblasserische Tochter (Revisionsrekurswerberin) die Schätzung und Inventarisierung des Nachlasses, insbesondere der zum Nachlass gehörigen Liegenschaft. Die Schätzung sei deshalb notwendig, weil zwischen den Beteiligten erhebliche Auffassungsunterschiede über den Wert der Liegenschaft bestünden. Erst nach Vorliegen des Gutachtens könne sie endgültig entscheiden, ob sie allfällige Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend mach... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung von Brauereianlagen jeder Größe, deren Vertrieb durch eine Kommanditgesellschaft besorgt wird, deren Komplementärin die Klägerin ist. Absatzgebiet ist der gesamte Weltmarkt. Die Gesellschafter der Klägerin entwickelten ein neues System zur Erwärmung der Braumaische. Für dieses "Außenkochheizsystem" wurde in Österreich ein Patent erteilt (Patenturkunde des Österreichischen Patentamts vom 25. September 1989, Beila... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hatte als Berufungsgericht mit seiner Entscheidung vom 27. 3. 2000 den Antrag der Impugnationsklägerin auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung abgewiesen, die von ihr erhobene Berufung wegen Nichtigkeit verworfen und im Übrigen der Berufung (wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung) nicht Folge gegeben. In der Entscheidung wurde ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000 nicht übersteige und die Revision jeden... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit dem Beklagten und dessen Tochter Anwartschaftsverträge abgeschlossen, deren Gegenstand zwei von der Klägerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichtete Wohnungen (top Nr 1 und 2) sind. Die in den Verträgen festgehaltenen Preise wurden dabei als "vorläufiger und veränderlicher Kaufpreis" bezeichnet. Die Kaufpreise setzen sich dabei jeweils aus einem Grundanteil von S 388.385,-- (top 2) und S 113.215,-- (top 1), Herstellungskosten von S 2,... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13
Rechtssatz: Das Noterbrecht zählt zu den Vermögensrechten, weil damit das Recht geltend gemacht wird, eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlasswertes in Geld zu erheben. Entscheidungstexte 6 Ob 113/98f Entscheidungstext OGH 23.04.1998 6 Ob 113/98f 6 Ob 250/98b Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Ausführungen des Rekursgerichts zur Maßgeblichkeit des Wohnflächenbegriffs gemäß § 10 Abs 3 WGGDV 1940 sind durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gedeckt (MietSlg 39/23; vgl MietSlg 40/33). Daß eine Terrasse nicht unter diesen Begriff fällt (vgl Eckharter/Hauswirth/Meinhart/Rollwagen, Die Nutzfläche im Wohnrecht 51), ergibt sich schon aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ("abgeschlossene Wohnung", "... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IUWG §1 AUWG §1 C5aUWG §1 C6UWG §11UWG §12UWG §13
Rechtssatz: Eine Geheimhaltungsvereinbarung über echte Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse ist keine Konkurrenzklausel im Sinne des § 36 AngG und unterliegt nicht deren insbesondere zeitlichen Beschränkungen. Eine derartige Vereinbarung bezweckt nicht nur den Schutz vor Verrat an Dritte, sondern auch den vor der Benützung der Geheimnisse als Mitbewerber. ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §13WGG 1979 §14WGG 1979 §21 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bedarf eine Preisvereinbarung einer Ergänzung (hier: Einsetzung des Preises), deren Gültigkeit erst noch am Günstigkeitsprinzip des § 21 Abs 1 Z 1 WGG gemessen werden muß, so ist sie Teil der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung und damit nach rechtsgeschäftlichen Prinzipien zu beurteilen. Die sodann von der gemeinnützigen Bauvereinigung erfolgte Bekanntgabe der "geprüften und anerkann... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §13WGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §21 Abs1 Z1
Rechtssatz: Preisvereinbarungen, die im Anwendungsbereich des WGG vom Kostendeckungsprinzip des § 13 WGG abweichen, sind nur relativ, dh insoweit nichtig, als sie den Vertragspartner der gemeinnützigen Bauvereinigung benachteiligen. (Hier: nicht von vornherein als rechtsunwirksam angesehen werden kann eine Preisvereinbarung, wonach die Wohnungseigentumsbewerber die vom Amt der oö Landesreg... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §13WGG 1979 §14WGG 1979 §39 Abs8
Rechtssatz: Keine Aufwertung nach dem SEBG auch bei Neuvermietungen (Rechtslage vor dem 2.WÄG). Entscheidungstexte 5 Ob 71/94 Entscheidungstext OGH 06.09.1994 5 Ob 71/94 5 Ob 271/97g Entscheidungstext OGH 24.03.1998 5 Ob 271/97g Vgl auch ... mehr lesen...