RS OGH 1995/3/14 5Ob18/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1995
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Norm

WGG 1979 §13
WGG 1979 §14
WGG 1979 §21 Abs1 Z1

Rechtssatz

Bedarf eine Preisvereinbarung einer Ergänzung (hier: Einsetzung des Preises), deren Gültigkeit erst noch am Günstigkeitsprinzip des § 21 Abs 1 Z 1 WGG gemessen werden muß, so ist sie Teil der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung und damit nach rechtsgeschäftlichen Prinzipien zu beurteilen. Die sodann von der gemeinnützigen Bauvereinigung erfolgte Bekanntgabe der "geprüften und anerkannten Baukosten" stellt keine jederzeit korrigierbare Wissenserklärung, sondern ein Angebot dar, die noch vorhandene Lücke im Vertrag zu schließen und den Kaufpreis nunmehr endgültig festzulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083296

Dokumentnummer

JJR_19950314_OGH0002_0050OB00018_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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