Norm
WGG 1979 §13Rechtssatz
Bedarf eine Preisvereinbarung einer Ergänzung (hier: Einsetzung des Preises), deren Gültigkeit erst noch am Günstigkeitsprinzip des § 21 Abs 1 Z 1 WGG gemessen werden muß, so ist sie Teil der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung und damit nach rechtsgeschäftlichen Prinzipien zu beurteilen. Die sodann von der gemeinnützigen Bauvereinigung erfolgte Bekanntgabe der "geprüften und anerkannten Baukosten" stellt keine jederzeit korrigierbare Wissenserklärung, sondern ein Angebot dar, die noch vorhandene Lücke im Vertrag zu schließen und den Kaufpreis nunmehr endgültig festzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083296Dokumentnummer
JJR_19950314_OGH0002_0050OB00018_9500000_001