Begründung: Die Klägerin war in den Jahren 1980 bis 2003 in der Rechtsanwaltsliste eingetragen. Am 8. 10. 2003 wurde sie daraus wegen Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens gestrichen. Ihren Antrag auf Abrechnung und aliquote Rückzahlung ihrer Zahlungen für die Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien nach Teil A deren Satzung die Übertragung der Zahlungen an eine andere Pensionskasse oder Zahlung einer Pension sowie auf Auszahlung ihrer Zahlunge... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitantragsteller sind jeweils grundbücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 24 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 1733 Benützungsart „Wald". Der Drittantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 142 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 2051/1 mit der Benützungsart „Alpe" und „Wald". Der Viertantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 192 GB *****. D... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft beantragte mit einem Schriftsatz in einfacher Ausfertigung und ohne Vorlage eines Exekutionstitels beim Erstgericht, das zugleich Buchgericht ist, gemäß § 14 Abs 4 TirGVG die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Einem Verbesserungsauftrag des Exekutionsgerichts (Vorlage der Exekutionstitel, nämlich zweier Bescheide und eines Erkenntnisses [vermeintlich] des Verfassungsgerichtshofs sowie eines Interessentenverzeichnisses... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof für zulässig erklärt, weil zu Fragen der Löschung eines Bestandrechts über Antrag der Grundverkehrsbehörde nach den Bestimmungen des Salzburger GVG noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliege, doch sind entgegen diesem Ausspruch, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist, die Voraussetzungen des § 126 Abs 2 GBG iVm § 62... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherstellung einer vom einschreitenden Finanzamt behaupteten Abgabenforderung der Republik Österreich gegen Harald S*****, von Euro 8.191,46 bewilligte das Erstgericht die Vormerkung eines Simultanpfandrechts auf den im Eigentum des Schuldners stehenden Liegenschaften EZ ***** (als Haupteinlage) und EZ ***** (bei letzterer auf einem Hälfteanteil als Nebeneinlage). Das Finanzamt bezog sich dabei auf ein Schreiben vom 17. 9. 2002, das allerdings der Grundbuchseinga... mehr lesen...
Begründung: Im A2-Blatt der Liegenschaft EZ 8*****, die 19 Miteigentümern gehört, ist unter LNR 1 a ersichtlich gemacht, dass mit ihr als Stammsitzliegenschaft zwei Anteile an der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ ***** verbunden sind. Am 5. 10. 1999 erwirkte die Antragstellerin, Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2*****, beim Amt der burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde 1. Instanz einen Bescheid, in dem gemäß § 89 lit c des burgenländischen Flurverfassungs-L... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei hat am 26.9.1997 beim Erstgericht die Fahrnisexekution sowie die Forderungsexekution nach § 294 a EO zur Hereinbringung einer Forderung von S 9.604,12 beantragt und an Kosten S 150,-- verzeichnet. Als Exekutionstitel wurde ein Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 16.4.1996, Zl 1-1136/95/K 3 iVm X-12886-1995 BH Feldkirch, Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 24.9.1997, über einen Gesamtbetrag von S 19.500,--, derzeit noch offen S 9.604... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IILEO §7 Abs4 FIngKG §45VVG §3 Abs2
Rechtssatz: Vollstreckbarkeitsbestätigungen von Verwaltungsbehörden sind keine Bescheide sondern Beurkundungen, die allerdings für die Gerichte bindend sind. Entscheidungstexte 3 Ob 97/92 Entscheidungstext OGH 12.05.1993 3 Ob 97/92 Veröff: SZ 66/61 = EvBl 1993/167 S 663 3 Ob 1/93 E... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des geschlossenen Hofes F EZ 167 I KG H. Die Beklagten sind Mitglieder der Agrargemeinschaften U-Alpe, EZ 216 II KG K, und H-Alpe, EZ 171 II KG K. Ihre Anteile an diesen Liegenschaften sind mit ihren "Stammsitz"-Liegenschaften derart verbunden, daß der jeweilige Hofeigentümer nutzungsberechtigt ist. Johann H hat als Mitglied der genannten Agrargemeinschaften 52/605 Anteile an der U-Alpe und weitere 52/461 Anteile an der H-Alpe. Diese Anteile ve... mehr lesen...
Norm: EO §1 Abs1 Z13 IILEO §7 Abs4 FVVG §3 Abs2
Rechtssatz: Der auf dem Rückstandsausweis angebrachte Vermerk " stellt eine zwar nicht präzise, weil dem Wortlaut des § 3 Abs 2 VVG nicht entsprechende, aber nach seinem Inhalt eindeutige "Vollstreckbarkeitsklausel" dar. Die Aufhebung dieser Klausel muß der Verpflichtete im Falle ihrer Gesetzwidrigkeit (unrichtigkeit) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde erwirken. Entscheidun... mehr lesen...
Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertritt d... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C2EO §35 Abs2 CJN §1 CIcVVG §3 Abs2
Rechtssatz: Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich eines Rechtskomplexes, der für eine ausschließlich dem Verwaltungsverfahren vorbehaltene Entscheidung maßgebend ist (hier: negatives Feststellungsbegehren bezüglich eines Oppositionsgrundes gegenüber einem durch Verwaltungsbescheid begründeten Entschädigungsanspruch). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Wasserwerksverein wider die verpflichtete Partei auf Grund des Rückstandsausweises der betreibenden Partei vom 5. Juni 1959, der nach der Bestätigung der betreibenden Partei auf diesem Rückstandsausweis seit 27. Juni 1959 rechtskräftig und vollstreckbar ist, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der nach dem Rückstandsausweis rückständigen Genossenschaftsbeiträge und Nebengebühren im Betrag von 9356 S 30 g und der Exekutionsbewill... mehr lesen...
Norm: EO §1 IDEO §1 IIJEO §1 IILVVG §3 Abs2VVG §3 Abs3WRG §84
Rechtssatz: Ein mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehener Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft über rückständige Genossenschaftsbeiträge ist nach §3 Abs 2 VVG 1950 ein Exekutionstitel im Sinne des §1 EO. Die Wassergenossenschaft ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und zum unmittelbaren Einschreiten beim Exekutionsgericht nach §3 Abs 3 VVG 1950 berechtigt. ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IILGBG §38cGBG §41bVVG §3 Abs2
Rechtssatz: Wenn die obigen Bestimmungen in Einklang gebracht werden, so muß es für die Rechtfertigung einer im Sinne des § 38 lit c GBG erwirkten Vormerkung als hinreichend angesehen werden, wenn der bei der Vormerkung vorliegende unvollständige Tatbestand durch Beibringung eines mit der Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Rückstandsausweises, auf Grund dessen ein Pfandrecht zwangsweise einverlei... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAVVG §3 Abs2
Rechtssatz: Keine Einstellung einer auf Grund eines Verwaltungsbescheides, der mit der Bestätigung versehen ist, daß er keine, die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszuge unterliege, geführten Exekution nach dieser Gesetzesstelle, wenn der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...