Norm
ZPO §228 C2Rechtssatz
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich eines Rechtskomplexes, der für eine ausschließlich dem Verwaltungsverfahren vorbehaltene Entscheidung maßgebend ist (hier: negatives Feststellungsbegehren bezüglich eines Oppositionsgrundes gegenüber einem durch Verwaltungsbescheid begründeten Entschädigungsanspruch).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0001477Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2017